- Verhandlungsgruppe
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Die Verhandlungsgruppe (VG) ist eine Spezialeinheit der Polizei. In Deutschland verfügen die Polizeien aller Bundesländer sowie der Bund (Bundeskriminalamt) über eine oder mehrere Verhandlungsgruppen.
Bis 1971 war in Deutschland die Geiselnahme in Geldinstituten ein unbekanntes Delikt. Diese Straftaten waren Auslöser für den Aufbau von Verhandlungsgruppen. Sie führen Verhandlungen mit dem Täter, um diesen zur Aufgabe zu bewegen, oder unterstützt andere Kräfte bei der Lagelösung.
Die Mitglieder einer Verhandlungsgruppe sind in der Gesprächsführung und Psychologie speziell ausgebildete und intensiv trainierte Polizeivollzugsbeamte. Für sie ist es unabdingbar, sich in die möglichen Handlungsweisen des Gegenübers hineinversetzen zu können. Diese Einschätzung dient dem Einsatzleiter als Grundlage für Entscheidungen.
In den VG finden nur Polizeibeamte Verwendung, die bereits Erfahrungen im Polizeidienst gesammelt haben. In einigen Bundesländern wird die Tätigkeit in der Verhandlungsgruppe im Nebenamt wahrgenommen.
Das Einsatzgebiet der Verhandlungsgruppen umfasst heute folgende Einsatzlagen: Bedrohungslage, Verbarrikadierung, Suizidversuch, Entführung, Geiselnahme sowie Erpressung
Neben den Verhandlungen mit Straftätern betreuen Mitglieder von Verhandlungsgruppen in solchen Lagen die Opfer sowie deren Angehörige. Die Verhandlungsgruppe kann immer dann eingesetzt werden, wenn Menschen sich zumindest temporär in einer psychischen Ausnahmesituation befinden.
Alle diese Tätigkeiten werden also nicht von Psychologen wahrgenommen, wie immer wieder irreführend in den Medien berichtet oder auch in Kriminalfilmen dargestellt wird.
Die Verhandlungsgruppe arbeitet in der Regel sehr eng mit dem Spezialeinsatzkommando (SEK) zusammen. In einigen Bundesländern (z.B. Nordrhein-Westfalen) sind Verhandlungsgruppe, SEK und das Mobile Einsatzkommando in einer übergeordneten Dienststelle Spezialeinheiten zusammengefasst.
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