Verner'sches Gesetz

Verner'sches Gesetz

Das nach seinem Entdecker, dem dänischen Sprachwissenschaftler Karl Verner benannte und im Jahr 1875 von diesem formulierte Vernersche Gesetz ist ein für das Urgermanische charakteristisches Lautgesetz, welches das Stimmhaftwerden (Sonorisierung) der stimmlosen Frikative („Reibelaute“) *f, *þ, *χ, *χʷ, *s unter bestimmten lautlichen Voraussetzungen beschreibt.

Vom Gesetz betroffen sind einerseits die durch die erste Lautverschiebung entstandenen stimmlosen Frikative *f, , und *χʷ sowie andererseits der alte, aus dem Indogermanischen ererbte Sibilant *s. Diese Laute wurden immer durch ihre stimmhaften Entsprechungen , , , *ǥʷ, und *z ersetzt, außer, wenn sie im Wortanlaut standen oder unmittelbar auf eine im Indogermanischen akzentuierte Silbe folgten.

Das von Verner entdeckte Gesetz erklärte damit eine Reihe von Ausnahmen von der ersten Lautverschiebung, die bis dahin als ungeklärt gegolten hatten. Somit konnte es eine große Rolle bei der Bestätigung neugrammatischer Regularitätsprinzipien, etwa der Ausnahmslosigkeit der Lautgesetze, spielen.

Den synchron beobachtbaren Konsonantenwechsel, welchen man in den meisten germanischen Sprachen als Resultat des Vernerschen Gesetzes vorfindet, nennt man grammatischen Wechsel.

Inhaltsverzeichnis

Beispiel

Dass den beiden Wörtern Bruder und Vater im Inlaut ein indogermanisches *t zugrundeliegen muss, zeigt der Vergleich mit lateinisch frāter und pater und altindisch bhrātar- und pitár-. Wie kommt es also zum Nebeneinander von d und t im Neuhochdeutschen? Mit den Regeln der ersten Lautverschiebung ist nur die Form Bruder zu erklären: Das indogermanische *t wird zu verschoben, welches zum Althochdeutschen hin regelmäßig zu d umgewandelt wird. Die Form Vater kann man so nicht erklären - man würde analog zu Bruder die Form Vader erwarten.

Mithilfe des Vernerschen Gesetz wird Vater nun erklärbar. Da das Wort im Indogermanischen auf dem Suffix betont war (*ph₂tér-), greift nach der ersten Lautverschiebung das Vernersche Gesetz und macht zu , welches (über d) im Althochdeutschen regelmäßig zu t wird.

Datierung

Traditionelle Sichtweise

Nach traditioneller Lehrmeinung - auch nach der Überzeugung von Karl Verner selbst - folgten die mit dem Vernerschen Gesetz beschriebenen Veränderungen der ersten Lautverschiebung. Fest steht, dass das Vernersche Gesetz die alten, indogermanischen Betonungsverhältnisse voraussetzt. Seine Geltung muss also vor dem Aufkommen der germanischen Initialbetonung (Betonung auf der Stammsilbe) gelegen haben. Diese wiederum habe dann relativ bald zur Schwächung von Nachsilben und Nebentonsilben geführt und damit zum zügigen Verfall der morphologischen Systeme, der sich in den germanischen Einzelsprachen seit Beginn ihrer Überlieferung vielfach beobachten lässt.

Die traditionell - und in vielen Lehrbüchern bis heute - angenommene Reihenfolge war also:

  1. Grimmsches Gesetz/erste Lautverschiebung; sie markiert die Entstehung des Germanischen
  2. Vernersches Gesetz
  3. Aufkommen der Initialbetonung
  4. Schwächung der unbetonten Silben
  5. Verfall/Umbau der morphologischen Systeme (Flexionssysteme)

Neue Überlegungen zur Datierung

Die traditionell angenommene Reihenfolge wurde in den letzten Jahren (seit ca. 1998) mit folgenden beiden Hauptargumenten zunehmend in Frage gestellt: (1.) Mehrere Linguisten wiesen darauf hin, dass das Vernersche Gesetz durchaus auch vor der ersten Lautverschiebung gegolten haben kann. Zumindest gibt es für die traditionell angenommene umgekehrte Reihenfolge keine positiven Belege. (2.) Die Entdeckung starker Argumente für die Datierung des Grimmschen Gesetzes erst auf das (ausgehende) 1. Jh. v. Chr. (vgl. Gemeingermanisch). Insbesondere der Stammesname "Kimbern" und der alte Name des Flusses Waal (Vacalus) deuten auf den Wandel von anlautendem k zu h erst kurz vor der Zeitenwende hin. Umgekehrt gilt das bisherige Hauptargument für die Frühdatierung dieses Wandels auf die Mitte des 1. Jahrtausends v. Chr. - nämlich die Veränderung des griechischen Wortes kannabis in germanisch hanf-- als nicht mehr tragfähig und zumindest keineswegs zwingend.

Die Spätdatierung des Grimmschen Gesetzes auf das späte 1. Jahrhundert v. Chr. wiederum setzt - bei Geltung der o.g. traditionellen Reihenfolge - eine enorm schnelle Veränderung des späten Gemeingermanisch um die Zeitenwende voraus: Binnen weniger Jahrzehnte müssten die ersten drei der oben genannten fünf tiefgreifenden Veränderungen in schneller Folge vollzogen worden sein. Nur so wäre zu erklären, dass sämtliche germanische Sprachen diese Veränderungen aufweisen, obwohl sich die germanische Spracheinheit im Osten bereits um Christi Geburt durch die Ablösung des Ostgermanischen aufzulösen begann. Ein so rapider Sprachwandel erscheint jedoch weniger plausibel. Er hätte - pointiert gesagt - die Folge gehabt, dass der Enkel den eigenen Großvater kaum mehr verstanden hätte.

Vor diesem Hintergrund gewinnt neuerdings die These, das Vernersche Gesetz könne - womöglich lange - vor dem Grimmschen Gesetz gegolten haben, an Zustimmung. Dann wäre folgende Reihenfolge anzunehmen:

  1. Vernersches Gesetz (erste mögliche Abgrenzung Indogermanisch/Germanisch)
  2. Aufkommen der Initialbetonung (zweite mögliche Abgrenzung zum Indogermanisch/Germanisch)
  3. Grimmsches Gesetz/erste Lautverschiebung im späten 1. Jh. v. Chr. (sie markiert demnach nicht die Entstehung des Germanischen)
  4. Schwächung der unbetonten Silben (im Deutschen erst im 10. Jahrhundert n. Chr.), schließlich bald danach, wenn nicht gleichzeitig
  5. Verfall/Umbau der Flexionssysteme

Im Deutschen markieren die Schritte 4. und 5. den Übergang vom Althochdeutschen zum Mittelhochdeutschen.

Gegen diese frühe Datierung kann ein phonologisches Argument ins Feld geführt werden: Mit der traditionellen Abfolge kann man die Wirkung des Vernerschen Gesetzes auf eine phonetisch zusammengehörige Lautgruppe, nämlich die stimmlosen Frikative, einschränken. Will man hingegen die erste Lautverschiebung nach dem Vernerschen Gesetz ansetzen, so muss man davon ausgehen, dass es auf zwei phonetisch völlig unterschiedliche Lautgruppen, nämlich die stimmlosen Plosive *p, *t und *k einerseits und den Frikativ s andererseits, gewirkt habe.

Folgen der Frühdatierung des Vernerschen Gesetzes

Der Einwand, in dieser hypothetischen Reihenfolge sei der zeitliche Abstand zwischen dem Aufkommen der Initialbetonung und den Schritten vier und fünf zu groß, wird durch den Befund des Isländischen und Walliserdeutschen widerlegt. In diesen germanischen, relativ isolierten Idiomen existieren bis heute - über 2000 Jahre nach dem Einsetzen der Initialbetonung - vokalische Nebentonsilben und archaische Flexionsysteme mit Postdetermination, wie sie historisch etwa im Althochdeutschen, Altenglischen und Gotischen belegt sind. Aus dieser Faktenlage lässt sich die Vermutung gewinnen: Wenn Initialbetonung und solche morphologische Systeme nachweislich 2000 Jahre lang miteinander kompatibel waren, können sie auch 3000 Jahre lang miteinander kompatibel gewesen sein.

Mit dieser Relativchronologie stellt sich der Wandel des späten Gemeingermanisch im 1. Jh. v. Chr. weniger dramatisch dar. Es ist damit auch verständlich, warum sämtliche germanische Sprachen die Veränderungen 1. bis 3. vollständig vollzogen haben. Angesichts der Ablösung der Ostgermanen von der Gesamtheit der Germanen bereits im 2. oder 1. Jahrhundert vor Christus ist diese Gemeinsamkeit bei der heute überwiegend angenommenen Spätdatierung von Grimms Gesetz nämlich kaum zu erklären. Selbst mit der neuen Relativchronologie ist die Durchführung von Grimms Gesetz in sämtlichen germanischen Sprachen nicht ganz einfach zu erklären. Naheliegend und angesichts des empirischen Befundes sehr plausibel erscheint die Ausbreitung der ersten Lautverschiebung innerhalb des germanischen Sprachgebietes von Ost nach West im ausgehenden 1. Jahrtausend v. Chr.: Die Waal, deren lautlich erst spät verschobener antiker Name für diese Spätdatierung ein wichtiger Beleg ist, liegt im äußersten Westen des damaligen germanischen Sprachgebietes.

In jedem Falle markiert Grimms Gesetz dann keineswegs mehr den Beginn des Germanischen, sondern im Gegenteil eine der letzten von allen germanischen Sprachen gemeinsam vollzogenen Veränderungen. Das bislang als Protogermanisch oder Gemeingermanisch bezeichnete Idiom wäre dann genauer als spätestes Gemeingermanisch zu bezeichnen. Die von den Germanen in der späten Bronzezeit oder Eisenzeit gesprochene Sprache wiederum hätte dann ein weitaus archaischeres Gepräge und gliche weit mehr als traditionell angenommen ihrem indoeuropäischen Vorläufer.

Akzeptanz der Frühdatierung

Die Frühdatierung des Vernerschen Gesetzes hat bisher keine allgemeine Akzeptanz gefunden. Autoren neuerer Publikationen (etwa Schaffner 2001, Stricker 2005) halten meist an der traditionellen Chronologie fest.

Literatur

  • Collinge, Neville E.: The Laws of Indo-European. Amsterdam 1985. S. 203-216.
  • Schaffner, Stefan: Das Vernersche Gesetz und der innerparadigmatische grammatische Wechsel des Urgermanischen im Nominalbereich. Innsbrucker Beiträge zur Sprachwissenschaft 103. Innsbruck 2001.
  • Stricker, Stefanie: Vernersches Gesetz. In: Glück, Helmut (Hrsg.): Metzler Lexikon Sprache. 3. Auflage. Stuttgart 2005.
  • Koivulehto, Jorma / Vennemann, Theo, Der finnische Stufenwechsel und das Vernersche Gesetz. In: Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur. Nr. 118, 1996, S. 163-182 (bes. 170-174).
  • Harald Wiese: Eine Zeitreise zu den Ursprüngen unserer Sprache. Wie die Indogermanistik unsere Wörter erklärt, Logos Verlag Berlin, 2007, ISBN 978-3832516017.

Siehe auch


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