- Verpackungsgruppe
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Der Begriff Verpackungsgruppe bedeutet eine transportrechtliche Einteilung der Stoffe und Gegenstände als Gefahrgüter:
- Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
- Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
- Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr [1]
Mit der Verpackungsgruppe werden bestimmte Anforderungen an die Verpackung für Gefahrgüter definiert (X-kodiert, Y-kodiert, Z-kodiert).
Quellen
- ↑ Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße - ADR 2011; Kapitel 1.2 ; Begriffsbestimmungen und Masseinheiten
Kategorien:- Verpackungswesen
- Gefährliche Stoffe und Güter
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