Vertrag von Luxemburg

Vertrag von Luxemburg

Vertrag von Luxemburg (auch Saarvertrag; eigentlich: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage) bezeichnet einen völkerrechtlichen Vertrag, mit dem die schrittweise politische und wirtschaftliche Rückkehr des Saarprotektorates zu Deutschland vereinbart wurde. Er wurde am 27. Oktober 1956 von den Außenministern der beiden Staaten, Heinrich von Brentano und Christian Pineau, in Luxemburg unterzeichnet.

Der Vertrag wurde in der Folge der Volksabstimmung vom 23. Oktober 1955 ausgehandelt, bei der sich die Saarländer mit deutlicher Mehrheit gegen das Saarstatut, welches das Saarland zu einem europäischen Territorium machen sollte, entschieden hatten.

Er ermöglichte die politische Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 1957. Wirtschaftlich wurde eine Übergangszeit vereinbart, die spätestens Ende 1959 auslaufen sollte. Bis dahin stellten das Saarland und Frankreich weiterhin eine Zoll- und Währungsunion dar – mit dem Franc als gesetzlichem Zahlungsmittel.

Der Vertrag enthielt Vereinbarungen zum Kohleabbau im Warndt-Gebiet wie auch über langfristige Kohlelieferungen nach Frankreich. Zugleich unterzeichneten die beiden Außenminister sowie Joseph Bech, Premierminister und Außenminister des Großherzogtums Luxemburg, einen weiteren Vertrag, in dem sie die Kanalisierung der Mosel zwischen Koblenz und Thionville als Großschifffahrtsstraße vereinbarten – dieser war ein Wunsch Frankreichs, da ein solcher Ausbau eine bessere Verkehrsanbindung Lothringens und dessen Montanindustrie bedeutete.

Folgen

Am 14. Dezember 1956 erklärte das saarländische Parlament den Beitritt nach Artikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland[1], der am 1. Januar 1957 wirksam wurde – das Saarland war somit deren zehntes Bundesland. Allerdings blieb das Saarland zunächst französisches Zollanschlussgebiet. Der französische Franc blieb alleiniges Zahlungsmittel und die Grenzen des politisch nicht mehr selbstständigen Saarlandes zu Deutschland hin blieben vom französischen Zoll überwachte Zollgrenzen. Legendär für diese Interimszeit ist bis heute die „15-Franken-Heuß“ in Erinnerung, die millionenfach ausgegebene Briefmarke für einen Standardbrief; ab 1. Januar 1957 Deutsche Bundespost mit dem Konterfei des damaligen Bundespräsidenten, die aber 15 französische Franc kostete (ca. 10 Pfennig.).

Die wirtschaftliche Übergangszeit endete am 5. Juli 1959, von den Saarländern heute noch – gemäß der damaligen Terminologie – als „Tag X“ bezeichnet. Um Mitternacht gingen an den Grenzen des Saarlandes mit der Bundesrepublik Deutschland die Schlagbäume hoch und die zu Frankreich herunter; die Zoll- und Währungsunion mit Frankreich war beendet. Ab dem 6. Juli galt nun freier Warenverkehr mit der Bundesrepublik Deutschland und die D-Mark war alleiniges Zahlungsmittel. Deshalb gilt der „Tag X“ in der saarländischen Volksmeinung bis heute als der Tag der „eigentlichen“ Rückkehr des Saarlandes zu Deutschland.

Einzelnachweise

  1. Beitrittserklärung des Saarlandes nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Amtsblatt des Saarlandes 1956, S. 1645

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?
Synonyme:

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vertrag von Prüm — Der Prümer Vertrag (engl. Prüm Decision) ist ein zwischenstaatliches Abkommen zwischen derzeit zehn Mitgliedstaaten der EU, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und insbesondere den Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien zum… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag von Trentschin — Der Vertrag von Trentschin wurde am 24. August 1335 auf der Burg Trentschin in der gleichnamigen Stadt Trentschin abgeschlossen und am 9. Februar 1339 in Krakau ratifiziert. Vertragsparteien waren der böhmische König Johann von Luxemburg und… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag von Versailles — Dieser Artikel erläutert den Friedensvertrag von 1919; zu weiteren Verträgen mit dem Namen Vertrag von Versailles siehe Vertrag von Versailles (Begriffsklärung). Vertragsunterzeichnung im Schloss Versailles Der Friedensvertrag von Versailles… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag von Nizza — Der Vertrag von Nizza ist ein Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, also des EG Vertrags, des EURATOM Vertrags und des bei der Unterzeichnung noch in Kraft… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag von Paris (1951) — Flagge der EGKS, 1986 2002 Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Abkürzung EGKS, oft auch Montanunion genannt, war ein europäischer Wirtschaftsverband und ein Vorläufer der EG. Er gab allen Mitgliedsländern Zugang zu Kohle und Stahl,… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag von Namslau — Der Vertrag von Namslau, auch „Der Friede von Namslau“, wurde am 22. November 1348 in der schlesischen Stadt Namslau zwischen dem böhmischen König Karl IV. und dem polnischen König Kasimir dem Großen geschlossen. Geschichte Nach der Erneuerung… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag von Arras (1435) — Im Vertrag von Arras (1435) verständigten sich am 21. September 1435 mit König Karl VII. von Frankreich und Herzog Philipp dem Guten die Herrscher von Frankreich und von Burgund über eine Beilegung ihres jahrelang schwelenden Konfliktes, des… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag von Fürstenwalde — Der Vertrag von Fürstenwalde vom 18. August 1373 war ein von Kaiser Karl IV. diktierter Vertrag, indem der bisherige Kurfürst der Mark Brandenburg, Otto V., „der Faule“, gegen eine Entschädigung von 500.000 Gulden und einigen Schlössern und… …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag von La Rochelle — LGV Est européenne Streckenlänge: 1. Stufe: 301,4 km Stromsystem: 25 kV/50 Hz  Maximale Neigung: 35 ‰ Höchstgeschwindigkeit: 320 km/h …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag von Nizza — 1. Begriff: Mit dem V.v.N., den eine Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten ausarbeitete und am 11.12.2000 beschloss, wurde versucht, die ⇡ EU auf die Erweiterung (⇡ EU Erweiterung) vorzubereiten. Er ist der letzte große Reformvertrag vor der… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”