- Verurteilter
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Mit dem Rechtsbegriff Verurteilter wird im Strafrecht derjenige (vorherige Angeklagte) bezeichnet, gegen den das Strafgericht durch Urteil im Einzelfall eine Freiheitsstrafe, einen Strafarrest oder eine Geldstrafe verhängt hat, die nun durch die zuständige Vollstreckungsbehörde (im Normalfall die Staatsanwaltschaft) vollstreckt wird. Als Verurteilter gilt auch der, gegen den ein Strafbefehl rechtskräftig geworden ist. Im Jugendstrafrecht gelten diejenigen als Verurteilte, gegen die eine Jugendstrafe, ein Zuchtmittel oder eine Erziehungsmaßregel verhängt wurde.
Deutschland
Grundsätzlich kann Verurteilter nur sein, wer mindestens 14 Jahre alt ist (§ 19 StGB). Personen, gegen die lediglich eine oder mehrere Maßregeln der Besserung und Sicherung verhängt wurden, gelten nicht als Verurteilte.
Strafrechtliche Verurteilungen werden zudem ab einem bestimmten Strafmaß in das Bundeszentralregister eingetragen.
Verurteilte tragen in der Regel die Kosten des Verfahrens, die eigenen Auslagen sowie die Auslagen des Nebeklägervertreters.
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