- Veräußerungsverlust
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Veräußerungsverlust ist unter anderem ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Ein Veräußerungsverlust entsteht, wenn ein Wirtschaftsgut veräußert wird und der Veräußerungserlös niedriger ist als der Buchwert bzw. die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts. Der Verkäufer erzielt in diesem Falle einen „negativen Gewinn“.
Beispiele: - Verkauf von Aktien - Veräußerung eines Gebrauchtwagen - Verkauf einer Maschine
Festzuhalten ist, dass es sich um eine Veräußerung handeln muss, das heißt ein Rechtsgeschäft zwischen zwei (natürlichen oder juristischen) Personen. Das deutsche Steuerrecht stellt jedoch weitere Vorgänge einer Veräußerung gleich (vgl. z. B. Einlage einer Beteiligung nach § 17 EStG in eine Kapitalgesellschaft → R 40 KStR).
Als sogenannte negative Einkünfte mindern Veräußerungsverluste die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung und damit die Steuerlast selbst. Der Abzug kann jedoch nur dann erfolgen, wenn die Veräußerung einer der sieben Einkunftsarten zugeordnet werden kann.
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