- Bauvermessung
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Die Aufgaben der Bauvermessung obliegen bei Großbaustellen einem beigezogenen oder angestellten Geodäten, bei kleineren Bauvorhaben einem Bauingenieur oder dem Bauleiter bzw. Bauführer. Kleinere Absteckungen nimmt meist der Polier vor.
Zu den Aufgaben der Bauvermessung zählen:
- die Grundlagenvermessung (nur bei Großprojekten)
- bzw. der geodätische Anschluss ans Vermessungsnetz des Staates oder Bundeslandes
- vermessungstechnische Arbeiten zur Baustelleneinrichtung, vor allem
- die lokale Vermarkung der Baufluchtlinie
- die Herstellung des Höhenniveaus durch lokale Höhenfestpunkte
- die Absteckung wichtiger Gebäudeecken
- die Festlegung des Höhenniveaus des Fundaments
- die Vermessungen zur begleitenden Baukontrolle
- die Endvermessung oder Bestandsaufnahme.
Die grundbücherlichen Arbeiten (z. B. eine Grundstücksteilung oder Grenzfeststellung) sind teilweise schon vor dem Ansuchen zur Baubewilligung erforderlich und müssen von einem dazu befugten Vermessungsingenieur – z. B. einem Ziviltechniker – vorgenommen werden.
Siehe auch
Literatur
- Heribert Kahmen, Vermessungskunde. 18./20.Auflage, De Gruyter-Verlag Berlin 1993 und 2005
- Franz Ackerl, Geodäsie und Fotogrammetrie Bd.I: Instrumente und Verfahren der Vermessung, G.Fromme-Verlag, Wien 1950.
- die Grundlagenvermessung (nur bei Großprojekten)
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