- Vivento
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Vivento ist nach Konzerndarstellung ein Dienstleister der Deutschen Telekom AG, der Outsourcing und Projektmanagement anbietet sowie Fachpersonal zu Unternehmen und Behörden vermittelt.
Vivento ging im Oktober 2003 durch Umbenennung aus der Personal-Service-Agentur der Telekom hervor. Das Unternehmen mit Sitz in Bonn ist bundesweit präsent. Zum Personal von Vivento gehörten Mitte 2006 rund 17.000 Beamte und Angestellte. Eingesetzt werden die Mitarbeiter zu einem großen Teil in Call-Centern. Beamte können im Zuge von Hartz IV hauptsächlich in Arbeitsämtern und kommunalen Sozialbehörden eingesetzt werden.
Der Unternehmensauftrag der Telekom an Vivento lautet, die Qualifizierung und Neubeschäftigung von Personal zu gewährleisten, das im Zuge von konzernweiten Rationalisierungsmaßnahmen abgebaut wurde. Da diese sogenannten „Clearings“ nicht mit Kündigungen verbunden sind, besteht die Notwendigkeit, die freigewordenen Mitarbeiter entweder an andere Arbeitgeber auf freiwilliger Basis zu vermitteln oder über eigene Geschäftsmodelle in eine neue Beschäftigung zu überführen.
Anlass für die Gründung von Vivento laut Aussage des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG René Obermann am 19. April 2007 im ZDF: „Wir haben die Vivento vor Jahren gegründet, um den Menschen, die wirklich auf Dauer keine Beschäftigungsperspektive hatten, einen Übergang zu anderen Unternehmen oder als Dienstleister für andere Unternehmen tätig zu sein. Das hat im Wesentlichen erfolgreich geklappt, weil viele von denen Arbeit gefunden haben, woanders.“
Aus einigen dieser Geschäftsmodelle sind seit 2004 eigene, bis 2008 befristete Gesellschaften hervor gegangen: Der Callcenter-Anbieter Vivento Customer Services und der Technik-Dienstleister Vivento Technical Services sind die größten dieser Tochtergesellschaften. Die Vivento Technical Services wurde 2007 von der Telekom an den Kommunikationsriesen Nokia Siemens Networks verkauft. [1]
Beschwerden von Mitarbeitern
Betroffene haben vorgebracht, die Telekom würde ihre Beamten ohne Hinzuziehung des Betriebsrates abschieben und nach Art von Leiharbeitern einsetzen oder bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit umschulen, so dass keine amtsangemesse Beschäftigung mehr vorläge.
Diese Durchführungspraxis der Telekom wurde vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 18. September 2008 (Aktenzeichen BVerwG 2 C 126.07) als verfassungswidrig erkannt. Das BVerwG hat mit Urteil vom 22. Juni 2006 (Aktenzeichen BVerwG 2 C 26.05) entschieden, dass die Versetzung eines Beamten in die Vivento grundsätzlich rechtswidrig ist.
Weblinks
Einzelnachweise
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