- Baustellenschild
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Ein Baustellenschild ist ein in der Bauordnung vorgeschriebener Vordruck in der Blattgröße DIN-A4.
Bei genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben ist es durch einen großen roten mittigen Punkt auf weißem Hintergrund gekennzeichnet, bei genehmigungsfreien Bauvorhaben durch einen grünen Punkt.
Das Schild muss die Bezeichnung des Bauvorhabens enthalten sowie Name und Anschrift
- des Bauleiters,
- des Unternehmers für den Rohbau und
- des Entwurfsverfassers.[1]
Siehe auch "Landesbauordnung".
Es muss für die gesamte Dauer der Bauzeit von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar angebracht sein. Ausgehändigt wird es dem Bauherren zusammen mit der Baugenehmigung.
Das Bauschild hingegen ist ein privates, auf Initiative des Bauherren aufgestelltes Schild, das der Information der Passanten und der Werbung der an der Baumaßnahme beteiligten Gewerke dient. In der Regel werden der Entwurfsverfasser, die beteiligten Ingenieurbüros und die Hauptgewerke aufgeführt. Oft enthält das Bauschild auch einen Grundriss oder eine perspektivische Darstellung des Gebäudes als Vorschau.
Bauschilder werden meist auf Unterkonstruktionen aus Holz, seltener auch aus modular aufgebauten Aluminium- oder Stahlgitterträgern befestigt, die einen gut sichtbaren Standort ermöglichen und durch ausreichend dimensionierte oder beschwerte Standfüße vor dem Kippen gesichert sein müssen. Daneben sind auch Planen zum Anhängen an ein Gerüst oder unmittelbar an das Gebäude als Bauschilder üblich. Wird kein gemeinsames Bauschild angefertigt, dann befestigen viele Baufirmen und Planer einzeln eigene Schilder an Bauzaun, Gerüst, Bauwerk oder an eigenen Ständerkonstruktionen.
Einzelnachweise
- ↑ Vergleiche Musterbauordnung – MBO –. § 11 (3). Bauministerkonferenz, abgerufen am 5. November 2010 (PDF).
Weblinks
Commons: Baustellenschild – Sammlung von Bildern und/oder Videos und Audiodateien
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