Vollkommener Wettbewerb

Vollkommener Wettbewerb
Vollkommene Konkurrenz

Der vollkommene Markt ist ein theoretisches Modell eines homogenen Marktes der Volkswirtschaftslehre. Zur Untersuchung und zum Verständnis komplexer Zusammenhänge (beispielsweise der Preisbildung) wird oft mit diesem vereinfachenden Modell gearbeitet.

Zur Bildung dieses Modells werden die beeinflussenden Faktoren bewusst eingeschränkt, so dass viele Einflussfaktoren - entgegen der wirtschaftlichen Realität - als eliminierbare Größen das Modell nicht beeinflussen.

Inhaltsverzeichnis

Definition

Der vollkommene Markt bezeichnet im Rahmen des Rationalverhaltens und der Nutzenmaximierung einen fiktiven Markt, der folgende Merkmale aufweist:

Treffen eine oder mehrere dieser Annahmen auf den Markt nicht zu, so spricht man von einem unvollkommenen Markt. [6]

Häufig wird zur Untersuchung eines Vorganges ein Vollkommener Markt angenommen und nur einer der Punkte (Ceteris-paribus-Klausel) wird verändert, so dass die Auswirkungen auf die Marktgegebenheiten eindeutig zuordenbar sind und Referenzmodelle gewonnen werden können.

Realität

In der Realität ist diese Marktform fast nie anzutreffen und wird auch nicht als anzustrebendes Ideal postuliert. Der Aktienhandel an der Börse und der Devisenmarkt gelten als Märkte, die dem vollkommenen Markt am nächsten kommen. [7] Der Immobilienmarkt ist ein Markt, der sehr viel Unvollkommenheit aufweist.

Preisbildung auf dem vollkommenen Markt

Auf einem vollkommenen Markt gibt es keine Arbitragemöglichkeiten, so dass Angebot und Nachfrage in einem gemeinsamen Punkt, dem Marktgleichgewicht, aufeinandertreffen. Der Gleichgewichtspreis entspricht den Grenzkosten. Die Anbieter auf dem vollkommenen Markt erzielen keine Gewinne. Es gibt nur einen Preis, zu dem die Nachfrage dem Angebot entspricht und der Markt geräumt wird. Anbieter können keinen höheren Preis als den Gleichgewichtspreis durchsetzen, weil sie aufgrund der Markttransparenz keine Abnehmer finden werden. Nachfrager, die weniger als den Gleichgewichtspreis bezahlen wollen, werden keine Anbieter am Markt finden. Diese Erkenntnis wurde erstmal von William Stanley Jevons als Gesetz der Unterschiedslosigkeit der Preise/law of indifference [8] formuliert. Die Schnelligkeit der Preisbildung ist bei vollkommenen Märkten höher als bei unvollkommenen.

Einzelnachweise

  1. Wolfgang Cezanne: Allgemeine Volkswirtschaftslehre, Oldenbourg, 2005, 10. Auflage, S. 156
  2. Arnold Heertje, Heinz-Dieter Wenzel: Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Springer, Berlin, 2001, S. 132 ff.
  3. Wolfgang Cezanne: Allgemeine Volkswirtschaftslehre, Oldenbourg, 2005, 10. Auflage, S. 156
  4. Alfred Eugen Ott: Grundzüge der Preistheorie, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1979, 3. Aufl., S. 32 ff.
  5. Willi Albers, Anton Zottmann: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW), Band 5, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1980, S. 106
  6. Alfred Stobbe: Mikroökonomik, Springer-Lehrbuch, 1991, 2. Auflage, S. 561
  7. Alfred E. Ott, Wirtschaftstheorie, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1989, S. 41
  8. 1871 in „The Theory of Political Economy“

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