Vorkasse

Vorkasse

Vorkasse (auch Vorauskasse oder Vorauszahlung) ist eine Zahlungsbedingung, die – entgegen den bei Kaufverträgen allgemein gesetzlich vorgeschriebenen Vereinbarungen – vom Käufer zunächst eine Bezahlung des Kaufpreises fordert, bevor der Verkäufer mit der vertraglichen Warenlieferung beginnt.

Inhaltsverzeichnis

Kaufvertrag

Das Gesetz geht davon aus, dass beim Kaufvertrag die Reihenfolge der vertragstypischen Pflichten eingehalten wird. Nach § 433 Abs. 1 BGB wird zuerst der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Erst dann ist nach Abs. 2 der Vorschrift der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Das Leitbild des Kaufvertrags bürdet somit dem Verkäufer das Risiko auf, durch Vorleistung zuerst die Ware zu liefern und die Zahlung des Käufers möglicherweise nicht zu erhalten. Daher stammt das kaufvertragsrechtliche Grundprinzip „zuerst die Ware, dann das Geld“[1]. Genau genommen handelt es sich um eine Zug um Zug-Regelung, auch wenn die Zahlung des Käufers nicht streng im selben Zeitpunkt wie die Warenübergabe stattfindet. Die Zug-um-Zug-Regelung soll beim normalen Kaufvertrag verhindern, dass eine der Vertragsparteien ihrer Leistungspflicht nachkommt und dabei das Risiko eingeht, nicht sofort die Gegenleistung zu erhalten. Genau dieses Prinzip ist bei der Vorkasse durchbrochen.

Arten

Vorauszahlung wird allgemein insbesondere von Käufern verlangt, die als wenig zahlungskräftig oder nicht zuverlässig gelten. Hiermit umgeht der Verkäufer sein vom Gesetz eigentlich vorgesehenes Vorleistungsrisiko. In Onlineshops oder Internetauktionen wird oft Vorauszahlung verlangt, um zum Beispiel beim Versand von Paketen die Nachnahme- und das Zahlkartenentgelt zu sparen. Hier wird der Kaufpreis dem Anbieter vorab überwiesen, der nach Eingang der Zahlung die Ware versendet. Nachnahme an sich ist streng genommen keine Vorauszahlung, weil es aufgrund der Postbestimmungen zur gleichzeitigen Übergabe von Geld und Ware kommt.

Vorteile ergeben sich bei dieser Art der Zahlungsvereinbarung ausschließlich für den Verkäufer, der sichergehen kann, dass der Käufer zahlt, und erst dann die Ware versendet/übergeben wird. Ein Risiko hierbei sind unzuverlässige Anbieter mit betrügerischen Absichten, die trotz Geldeingang keine Ware versenden. Das Risiko mindert sich, wenn der Anbieter schon längere Zeit im Markt tätig ist und keine Berichte wegen Betrugs über ihn zu finden sind. Um den Vertragsparteien das Lieferungs- oder Vorauszahlungsrisiko zu mindern, arbeiten viele Internetanbieter mit einem Punkte- oder Bewertungssystem, das die Zuverlässigkeit des jeweiligen Partners einstufen soll.

Im Außenhandel kommt die Vorauszahlung häufig vor. Es handelt sich hierbei um die Verpflichtung des Käufers (Importeurs), zu einem im Kaufvertrag vereinbarten Zeitpunkt vor der Lieferung der Ware den Kaufpreis ganz (Vorauszahlung) oder teilweise (Anzahlung) an den Verkäufer (Exporteur) zu zahlen. Hier liegen die Risiken beim Importeur, der keine Sicherheit dafür hat, die Ware auch tatsächlich in der vereinbarten Qualität, Quantität und zum verabredeten Termin zu erhalten. Damit der Importeur abgesichert ist, dass eine Vorauszahlung nicht vertragswidrig benutzt wird, wird vielfach die Stellung einer Anzahlungsgarantie durch eine Bank verlangt.

Risiko des Käufers / Importeurs

Der vom Gesetz vorgesehene Regelfall wird bei der Vereinbarung einer Vorkasse umgekehrt, wodurch nun der Käufer mit der Bezahlung in Vorleistung treten muss und somit das Risiko eingeht, die Ware - aus welchen Gründen auch immer - nicht zu erhalten. Jede Art der Vorauszahlung macht den Käufer zum Kreditgeber mit den typischen Kreditrisiken bis hin zur Insolvenz des Verkäufers, bevor dieser mit der Lieferung begonnen hat. Ein weiteres Risiko des Käufers besteht darin, dass der angebliche Verkäufer von Beginn an nicht willens war, zu liefern und nur am Geld des Käufers interessiert ist. Hierbei ist der Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) erfüllt. Dieser Risiken muss sich der Käufer bewusst werden, wenn er sich auf eine Vorauszahlung einlassen will.

Siehe auch

Literatur

  • Markus Breitschaft, Thomas Krabichler, Ernst Stahl, Georg Wittmann: Sichere Zahlungsverfahren für E-Government. In: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Hrsg.): E-Government-Handbuch. Bundesanzeiger Verlag, 2004. Aktualisierte Version Mai 2005. ISBN 3-89817-180-9 (Studie als PDF-Download vom BSI)
  • Markus Breitschaft, Thomas Krabichler, Ernst Stahl, Georg Wittmann: Zahlungsabwicklung im Internet – Bedeutung, Status-quo und zukünftige Herausforderungen. Regensburg 2006. ISBN 3-937195-12-2
  • Markus Breitschaft, Thomas Krabichler, Ernst Stahl, Georg Wittmann: Risiken der Zahlungsabwicklung im Internet – Bedeutung, Gegenmaßnahmen und zukünftige Herausforderungen. Regensburg 2007. ISBN 978-3-937195-15-5

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hergen Scheck/Birgitt Scheck, Wirtschaftliches Grundwissen für Naturwissenschaftler und Ingenieure, 2006, S. 62
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