- Vorauszahlungsbetrug
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Der Vorauszahlungsbetrug oder Rip deal (engl. to rip = entreißen, bzw. to rip off = abreißen, abzocken; deal = Handel) ist die kriminologische Bezeichnung für eine Variante einer betrügerischen Tathandlung.
Die Täter treten als vermeintliche Kreditgeber oder Käufer auf. Das Opfer wird zu einem öffentlichen Platz, etwa einer Bar oder Gaststätte bestellt, wo der Handel abgewickelt werden soll. Dabei machen sich die Täter oft die Verzweiflung der Opfer zunutze, die häufig in finanziellen Schwierigkeiten stecken und/oder schwer verkäufliche Mobilien oder Immobilien verkaufen wollen oder müssen.
So wird für angebliche Kredite eine Provision in bar gefordert; am Treffpunkt verschwinden die Täter dann mit dem Geld, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Das Opfer wird mit der schnellen Flucht in der Regel völlig überrumpelt.
Das Dunkelfeld dieses Delikts dürfte beträchtlich sein, da die Täter bei den Provisionszahlungen ganz offen auf Schwarzgeld der Opfer spekulieren, indem sie häufig selbst diese Zahlung als solches anfordern. Die Opfer verzichten in diesen Fällen dann oft auf eine Strafanzeige.
Glaubwürdigkeit erzeugen die Täter durch gepflegtes Auftreten und eine vorgebliche Identität als wohlhabende Geschäftsleute.
Ursprünglich beschränkte sich der vorgetäuschte Handel auf den Devisentausch, da dies jedoch zunehmend bekannt geworden ist, treten die Täter nun vermehrt als Kreditgeber oder Käufer auf.
Siehe auch
Kategorie:- Besondere Strafrechtslehre
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