- Vortrag
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Der Ausdruck Vortrag bezeichnet
- eine Rede vor einem Publikum
- einen Fachvortrag bei Tagungen oder in Schulen, siehe Referat (Vortrag)
- die Darbietung eines Musikstückes, siehe Vortrag (Musik)
- die Darbietung von Lyrik oder Prosa, siehe Rezitation
- im Rechnungswesen den Endbestand eines Kontos, das nach Abschluss einer Rechnungsperiode in die nächste Rechnungsperiode übernommen wird, z. B. der Rechnungsvortrag oder der Gewinn- bzw. Verlustvortrag, siehe Vortrag (Rechnungswesen)
- im Rechtswesen das prozessuale Vorbringen einer Partei, siehe Vorbringen
Im Staatsrecht des schweizerischen Kantons Bern bezeichnet man mit Vortrag die Begründung und Erläuterung einer Vorlage, die der Regierungsrat (Exekutive) dem Grossen Rat (Legislative) unterbreitet.
Siehe auch:
Wiktionary: Vortrag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenDiese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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