Bayerische Versorgungskammer

Bayerische Versorgungskammer
Bayerische Versorgungskammer
– BVK –
Coat of arms of Bavaria.svg
Staatliche Ebene Freistaat Bayern
Stellung der Behörde Oberbehörde
Aufsichtsbehörde(n) Bayerisches Staatsministerium des Innern
Gründung 1995
Hauptsitz München
Behördenleitung Lothar Panzer (Vorsitzender), Daniel Just (stv. Vorsitzender), Reinhard Dehlinger, Reinhard Graf, Gerhard Raukuttis[1]
Anzahl der Bediensteten ca. 1.100[2]
Website www.versorgungskammer.de

Die Bayerische Versorgungskammer (BVK) ist eine Oberbehörde des Freistaats Bayern im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern. Sie ging 1995 als „Bayerische Versicherungskammer - Versorgung“, dieser vollständige Name ist jedoch im Geschäftsverkehr nicht gebräuchlich, aus der Bayerischen Versicherungskammer hervor, deren Tätigkeit für die Versorgungseinrichtungen sie seither fortsetzt.

Inhaltsverzeichnis

Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan

Die Bayerische Versorgungskammer führt die Geschäfte von zwölf berufsständischen und kommunalen Altersversorgungseinrichtungen (vgl. berufsständische Versorgung), die für ihre Mitglieder und Versicherten Leistungen der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung erbringen. Sie ist gesetzliche Vertreterin dieser Versorgungseinrichtungen. Die Geschäftsführung sowie die Vertretung gerichtlich und außergerichtlich wird von einem aus 5 Personen bestehenden Vorstand ausgeführt.

Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum

Als größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe in Deutschland ist die Bayerische Versorgungskammer Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für berufsständische und kommunale Altersversorgung. Das Geschäftsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet des Freistaats Bayern, bei einigen Versorgungseinrichtungen aufgrund von Staatsverträgen auch auf andere Bundesländer und bei drei bundesunmittelbaren Einrichtungen auf das gesamte Bundesgebiet.

Berufsständische Versorgungseinrichtungen im engeren Sinne sind die auf einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft beruhenden Versorgungswerke für kammerfähige freie Berufe. Sie sind auf landesgesetzlicher Grundlage errichtete rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und bieten ihren Mitgliedern eine umfassende Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. An derartigen Versorgungseinrichtungen verwaltet die Bayerische Versorgungskammer die

  • Bayerische Ärzteversorgung,
  • Bayerische Apothekerversorgung,
  • Bayerische Architektenversorgung,
  • Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung sowie die
  • Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung.

Neben diesen Vollversorgungssystemen der kammerfähigen freien Berufe verwaltet die Bayerische Versorgungskammer ebenfalls als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts die

  • Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (für Beschäftigte an deutschen Theatern),
  • Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (für Kulturorchestermusiker),
  • Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister und die
  • Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen mit Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks

Diese Versorgungswerke ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auf dem Gebiet der Alters-, Berufsunfähigkeits- bzw. Hinterbliebenenversorgung.

Im Bereich der kommunalen Altersversorgung kann ebenfalls grundsätzlich zwischen Vollversorgungs- und Zusatzversorgungssystemen unterschieden werden. Hier verwaltet die Bayerische Versorgungskammer

  • den Bayerischen Versorgungsverband und
  • die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden.

Während die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten von Bund und Ländern unmittelbar aus den jeweiligen Haushalten ohne Einschaltung eines externen Trägers finanziert wird, wird die Altersversorgung der Beamten im kommunalen und kirchlichen Bereich vorwiegend von Beamtenversorgungskassen – in Bayern vom bereits 1916 gegründeten Bayerischen Versorgungsverband als rechtsfähiger Anstalt des öffentlichen Rechts – sichergestellt. Diese sind zu dem Zweck geschaffen worden, ihre Mitglieder im Interesse einer gleichmäßigen Belastung der kommunalen Haushalte vor Zufallsschwankungen bei Versorgungslasten zu schützen, indem diese Lasten durch ein Umlageverfahren im Rahmen der Solidargemeinschaft verteilt werden.

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist dagegen eine betriebliche Altersversorgung auf tarifvertraglicher Basis die zum Ziel hat, die Alterssicherung der Arbeiterinnen und Arbeiter sowie der Angestellten im öffentlichen Dienst durch eine Betriebsrente zu erhöhen. Die Leistungen treten neben die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Für die bayerischen Kommunen sowie für sonstige kommunale und kirchliche Arbeitgeber erfüllt diese Aufgabe die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden – eine nicht rechtsfähige Einrichtung (Sondervermögen) des Bayerischen Versorgungsverbands –, die ihren Versicherten im Wege einer privatrechtlichen Versicherung eine Zusatzversorgung nach den inhaltlichen Maßgaben der jeweils gültigen Fassung der Versorgungstarifverträge erbringt. Die Zusatzversorgung wird seit 1. Januar 2002 stufenweise von einem umlagefinanzierten in ein kapitalgedecktes Verfahren überführt. Hierzu entrichten ausschließlich die Arbeitgeber Umlagen und Beiträge. Bis zum 1. Januar 1978 war es jedoch auch für die Arbeitnehmer möglich, Gelder einzuzahlen. Die Versicherten können durch eine freiwillige Versicherung mit eigenen Beiträgen eine Höherversicherung erreichen.

Schließlich verwaltet die Bayerische Versorgungskammer das Versorgungswerk des Bayerischen Landtags.

Das Versorgungswerk des Bayerischen Landtags gewährleistet als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Versorgung derjenigen Abgeordneten, die bis zum 27. Oktober 1978 aus dem Bayerischen Landtag ausgeschieden sind und keinen Antrag auf Staatsversorgung nach dem Bayerischen Abgeordnetengesetz gestellt haben oder die über diesen Zeitpunkt hinaus noch Mitglied des Bayerischen Landtags waren und sich für eine Mischversorgung entschieden haben, in deren Rahmen die Leistungen des Versorgungswerks angerechnet werden. Die Leistungen der Alters-, Berufsunfähigkeits- und der Hinterbliebenenversorgung dieses Versorgungswerks werden ausschließlich durch Zuschüsse des Landes Bayern finanziert.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. www.versorgungskammer.de Organisation. Aufgerufen 17. Juli 2010.
  2. www.versorgungskammer.de Geschäftsdaten. Aufgerufen 17. Juli 2010.

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