Wandersiegel

Wandersiegel

Ein Prädikatswanderweg ist ein Wanderweg, der von einer möglichst unabhängigen Organisation mit einem Prädikat ausgezeichnet wurde.

Inhaltsverzeichnis

Qualitätskriterien

Bei Prädikatswanderwegen wird darauf geachtet, dass ein möglichst kleiner Teil auf Fahrwegen verläuft, die überwiegende Strecke soll auf Naturboden und Wegen mit Pfadcharakter verlaufen. Naturschönheiten, Wechsel der Landschaftsformationen, Ausblicke, Sehenswürdigkeiten und kulturelle Aspekte tragen zur Attraktivität bei. Gute Markierung und Ausschilderung sind wichtig.

Prädikate für Wanderwege in Deutschland

Es gibt in Deutschland zwei Prädikate für Wanderwege. Diese basieren auf den Wünschen und Vorlieben der Wanderer.

Um die Eignung eines Wanderweges in Bezug auf diese Erwartungshaltung zu testen, hat das Deutsche Wanderinstitut e. V. das Deutsche Wandersiegel und der Deutsche Wanderverband das Gütesiegel „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ (9 Basis- und 23 Wahlkriterien) entwickelt.

Diese Tests dienen als Basis für eine Zertifizierbarkeit von markierten Wanderwegen für die Prädikate. Kilometer für Kilometer wird die Wegequalität begutachtet. Wenn ein Wanderweg ein definiertes Qualitätsniveau erreicht hat und dieses durch eine Prüfung bestätigt wurde, kann er mit dem jeweiligen Prädikat werben. Beide Prädikate (das Wandersiegel und der Qualitätsweg Wanderbares Deutschland) sind für jeweils drei Jahre gültig.

Gütesiegel „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“

Die 9 Basiskriterien für das Gütesiegel lauten (diese müssen komplett erfüllt sein):

  1. mindestens 35 % der Gesamtstrecke müssen naturbelassene Wege sein
  2. höchstens 5 % der Gesamtstrecke und höchstens 1.500 m am Stück dürfen schlecht begehbare Wege sein
  3. höchstens 20 % der Gesamtstrecke und höchstens 3.000 m am Stück dürfen Verbunddecken aufweisen
  4. höchstens 3 % der Gesamtstrecke und höchstens 300 m am Stück dürfen auf befahrenen Straßen liegen
  5. höchstens 10 % der Gesamtstrecke und höchstens 3.000 m am Stück dürfen neben befahrenen Straßen liegen
  6. 100 % der Gesamtstrecke muss eine nutzerfreundliche Markierung aufweisen
  7. bzgl. der Abwechslung müssen mind. 2 Formationswechsel auf 8 km liegen
  8. bzgl. des Erlebnispotentials müssen mind. 4 Punkte auf 8 km aus den Wahlkriterien 13–19 vorhanden sein
  9. höchstens 10 % der Gesamtstrecke und höchstens 3.000 m am Stück dürfen ein intensiv genutztes Umfeld aufweisen

Die 23 Wahlkriterien lauten:
Wegeformat

1. mindestens 1.000 m naturbelassene Wege (erdig, grasig bzw. landschaftstypisches Oberflächenmaterial)
2. neutrale Wertung für befestigte Wege mit Feinabdeckung (Oberfläche aus Feinmaterial mit Korngröße unter 15 mm)
3. höchstens 300 m schlecht begehbare Wege, z. B. aufgeschüttete Bruchsteindecke (Korngröße über 15 mm)
4. höchstens 500 m Verbunddecken (Teer, Beton, Pflaster auf der Gehspur)
5. mindestens 500 m, zählt doppelt ab 1.500 m Pfade (Gehspur von weniger als 1 m Breite)
6. höchstens 50 m auf befahrenen Straßen, einschließlich ungesicherter Fahrbahnquerungen
7. höchstens 300 m neben befahrenen Straßen, bis zu einem Abstand von einer Straßenbreite zum Fahrbahnrand

Wanderleitsystem/Besucherlenkung

8. lückenlose, fehlerfreie und eindeutige nutzerfreundliche Markierung (nach Markierungsrichtlinien für „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“)
9. mindestens 2 Wegweiserstandorte mit Entfernungsangaben
10. mindestens 2 Vernetzungen mit anderen markierten Wanderwegen

Natur/Landschaft

11. mindestens 3 Abwechslungen im Großen (wechselnde Landschaftsformationen)
12. mindestens 1.000 m Strecke mit natürlicher Stille (keine maschinen- und verkehrserzeugte Geräusche)
13. mindestens 1 (mehr zählt doppelt) attraktive Naturlandschaften, z. B. Altwälder, Waldwiesen, Heiden, eindrucksvolle Biotope
14. mindestens 1 (mehr zählt doppelt) natürliche Gewässer, z. B. naturnahe Quellen, Bäche, Flüsse, Seen, Moore
15. mindestens 1 (mehr zählt doppelt) punktuelle Naturattraktionen, z. B. Gipfel, Schluchten, Felsen, Höhlen, Wasserfälle, Naturdenkmäler
16. mindestens 1 (mehr zählt doppelt) eindrucksvolle Aussichten (dauerhaft freies Blickfeld, mind. 45-Grad-Öffnung und 2.000 m Sichttiefe)

Kultur

17. mindestens 1 gefällige Ortsszenen, z. B. Altstadtstraßen, repräsentative Gebäudezeilen, Marktplätze
18. mindestens 1 (mehr zählt doppelt) regionale kulturelle Sehenswürdigkeiten, z. B. Burgen, Klöster, Kirchen, historische Anlagen
19. mindestens 1 (zählt doppelt) nationale Baudenkmäler, z. B. Schlösser, Dome, Wasserspiele, Weltkulturerbe

Zivilisation

20. höchstens 300 m intensiv genutztes Umfeld, z. B. Gewerbegebiete, Kläranlagen, massive Stromtrassen, Windkraftanlagen
21. mindestens 1 (mehr zählt doppelt) Gasthäuser, wenn ab mittags und an 5 Tagen pro Woche geöffnet
22. mindestens 1 Haltepunkte für ÖPNV, PKW, z. B. Haltestellen für Bus und Bahn, Wanderparkplätze
23. mindestens 2 Rastmöglichkeiten, z. B. Bänke, Rastplätze, Hütten

Siehe auch

Weblinks


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