Wehrmachtsbordell

Wehrmachtsbordell

Wehrmachtsbordelle“ und SS-Offiziersbordelle, derer sich deutsche Soldaten und SS-Angehörige bedienen konnten, wurden durch die Wehrmachtsführung während des Zweiten Weltkrieges in den besetzten Gebieten eingerichtet. Sie sind von den Lagerbordellen zu unterscheiden, die in den Konzentrationslagern bestanden.

Bis 1942 gab es in Frankreich und Osteuropa mehr als 500 dieser Bordelle.[1]

Inhaltsverzeichnis

Sicht der Wehrmacht und NS-Führung

Am 9. September 1939 gab der Reichsinnenminister Wilhelm Frick einen Erlass heraus, der die polizeiliche Behandlung der Prostitution im „Operationsgebiet“ der deutschen Wehrmacht neu regeln sollte. Durch Untersagung und Verfolgung wilder Prostitution sollten gesundheitliche Schädigungen der Wehrmachtsangehörigen verhindert werden. Die Prostitution durfte „nur in besonderen Häusern“ unter Aufsicht des deutschen Sanitätswesens unterhalten werden. Ein grundsätzliches Verbot der geschlechtlichen Betätigung hielt man für „inopportun, weil dadurch die Zahl der Notzuchtverbrechen und die Gefahren von Verstößen gegen den Paragraphen 175 RStGB (Verbot von homosexuellen Handlungen) steigen würde.“ In einem Befehl des Oberbefehlshabers des Heeres, Walther von Brauchitsch, ist festgehalten: „Der Geschlechtsverkehr mit gesundheitlich nicht kontrolliertem weiblichen Personal muss unterbunden werden, soweit das möglich ist“. Gleichzeitig forderte er von den deutschen Soldaten „auf geschlechtlichem Gebiet Selbstzucht“ zu üben, „Vor allem für die verheirateten Soldaten ist dieses Gebot eine Selbstverständlichkeit.“

Der Heeresarzt und der Generalquartiermeister im Heeresoberkommando gaben in der zweiten Julihälfte 1940 zwei einander ergänzende Erlasse heraus, die die Errichtung von Bordellen für die Soldaten und die Verfolgung wilder Prostitution für das besetzte Frankreich in die Wege leiteten. Die Anordnung lautete, ausgewählte Bordelle für die Besatzungsmacht zu beschlagnahmen. Die Umsetzung der Direktiven ist in einem Lagebericht des Leitenden Sanitätsoffiziers beim Bezirkschef B vom 23. September 1940 dokumentiert:

„Bordelle für Soldaten sind in fast allen größeren Orten eingerichtet und werden laufend überwacht; außerdem sind in Biarritz, Bordeaux, La Rochelle, Nantes, Angers, Vannes, La Baule und Lorient 'Absteigehotels' eingerichtet. Razzien bezüglich der freien Prostitution wurden auf Veranlassung der Kommandanturärzte in fast allen größeren Orten durch die französische Sittenpolizei, die anscheinend gut arbeitet, durchgeführt. Es wurden dabei eine Anzahl wilder Prostituierter als geschlechtskrank erfasst und der Behandlung zugeführt.“

Arbeitsbedingungen, Verdienst sowie die polizeiliche und medizinische Kontrolle der Bordellangestellten wurden mit Hilfe eines umfassenden Auflagenkatalogs bis ins Einzelne geregelt.

Prostitution im besetzten Frankreich

Schild in einem französischen Wehrmachtsbordell

1,5 Millionen Franzosen, Ehemänner und Väter waren als Kriegsgefangene oder Zwangsarbeiter in Deutschland. Die Frauen Frankreichs mussten sich alleine durchschlagen. Verhältnisse mit Soldaten oder Gelegenheitsprostitution wurden für viele Frauen eine Überlebensfrage. Der Franzose Patrick Buisson verweist darauf, dass unter den deutschen Besatzungssoldaten und der weiblichen Bevölkerung Frankreichs ein reger Sexualverkehr geherrscht habe.[2] Mit der Besetzung Frankreichs stellte sich bald heraus, dass sich unter den Soldaten in ungewöhnlichem Umfang Geschlechtskrankheiten ausbreiteten. Daher wurde am 29. Juli 1940 angeordnet, dass Wehrmachtsbordelle einzurichten seien, die unter Kontrolle der Wehrmachtssanitätsinspektion standen. Dazu wurden unter den in großer Anzahl in Frankreich vorhandenen Freudenhäusern solche ausgesucht, die den deutschen hygienischen Ansprüchen genügten. Steckten unkontrollierte Prostituierte wiederholt Soldaten der Wehrmacht an, wurden sie in Konzentrationslager eingewiesen. Die Durchführung der angeordneten Verfolgung von freien Prostituierten war zu einem wesentlichen Teil der französischen Polizei übertragen. So befahl der Sanitätsoffizier der Feldkommandantur Orléans der französischen Polizei im Oktober 1941, alle außerhalb der Wehrmachtsbordelle arbeitenden „filles soumises“, zu verhaften und in das Lager Jargeau zu überführen. Zwischen Oktober 1941 und November 1944 wurden aus der umliegenden Region mindestens 303 Frauen, die der wilden Prostitution beschuldigt wurden, in dem Lager interniert. Die Internierung in Jargeau war mit dem System der Wehrmachtsbordelle verbunden. Ab Dezember 1941 ließen die Besatzer Französinnen aus dem Lager in Wehrmachtsbordelle überstellen. In formaler Hinsicht erfolgte die Rekrutierung zur Bordellarbeit mit Einverständnis und auf Antrag der Internierten, faktisch war es eine der wenigen Möglichkeiten, dem Lager zu entkommen. Die in den Wehrmachtsbordellen arbeitetenden Französinnen wurden durch die Wehrmacht regelmäßig ärztlich untersucht und im Falle einer Infektion auch gegen ihren Willen in ein Krankenhaus eingewiesen. Die Untersuchungen führten einheimische Amtsärzte unter Aufsicht des Wehrmachtssanitätswesens durch.[3] Sexuelle Kontakte zu Französinnen außerhalb der kontrollierten Bordelle sollten unterbunden werden. Dabei ging es darum eine Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten zu verhindern. Darüber hinaus aber spielten auch sicherheitspolizeiliche Motive eine Rolle. So fürchtete man, dass französische Widerstandsgruppen ihre Agentinnen auf deutsche Wehrmachtsangehörige ansetzen könnten. Außerdem schienen private Beziehungen zwischen Soldaten und weiblicher Zivilbevölkerung generell dazu geeignet, die Disziplin der Truppe und deren Autorität gegenüber der Bevölkerung des besetzten Frankreichs zu untergraben.[4]

In einem Bericht des Feldkommandanturarztes aus dem französischen Angers vom November 1940 heißt es: „Die Bordelle wurden in 14 Tagen von 8.948 Soldaten besucht, von denen 2.467 den Geschlechtsverkehr ausübten.“

Gegen Ende des Jahres 1941 verfügte die Wehrmacht allein im Militärverwaltungsbezirk A – ein Gebiet, das etwa ein Drittel der deutschbesetzten Nordzone einschloss – über 143 Wehrmachtsbordelle, in denen 1.166 Frauen arbeiteten. In der Hafenstadt La Rochelle waren im Verlauf des Jahres 1942 mindestens 250 Französinnen in Wehrmachtsbordellen tätig.[5] In Le Mans stand gleich neben der Kathedrale ein Wehrmachtsbordell, vor allem für Deutsche, die von Auswärts kamen.[6]

Sowjetunion

Dieselbe Situation war in der Sowjetunion für die Wehrmacht schwierig zu lösen, weil die offizielle Prostitution dort verboten war. Nachdem sich wilde Prostitution entwickelt hatte, befahl das Oberkommando des Heeres im März 1942 die Einrichtung von Wehrmachtbordellen auch für die Sowjetunion. Aus Furcht vor Nachrichtenbeschaffung für die Partisanenverbände wurde die unkontrollierte Prostitution streng verfolgt. Auch in den Wehrmachtbordellen in der Sowjetunion mussten sich die Frauen regelmäßig untersuchen lassen.

Herkunft der Frauen

In den Wehrmachtsbordellen waren sowohl in Polen als auch in Frankreich „vorher bereits bekannte und überwachte Prostituierte“ tätig oder solche Frauen, die „durch Bekanntgabe zur Meldung für die Bordelle gewonnen“ worden waren. Da Angst vor militärischer Spionage herrschte, wurde von den Prostituierten verlangt, „politisch unverdächtig“ zu sein. Die Auswahl des Bordellpersonals verfügte die Wehrmacht zudem nach Maßgabe der „Rassenzugehörigkeit“. Da es in der Sowjetunion Prostituierte offiziell nicht gab, wurden sie dort neu angeworben.

Filmische Rezeption

  • Thomas Gaevert, Martin Hilbert: Frauen als Beute – Wehrmacht und Prostitution (Doku)

Verwandte Themen

  • Trostfrauen – Zwangsprostituierte in japanischen Armeebordellen während des Zweiten Weltkriegs
  • Marketenderin – Heeresbegleiterinnen im Mittelalter, die neben der Truppenversorgung auch teilweise der Prostitution nachgingen

Literatur

  • Gabriele Czarnorwski: Frauen – Staat – Medizin. Aspekte der Körperpolitik im Nationalsozialismus. In: Frauen zwischen Auslese und Ausmerze. Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis. Nr. 14, 1985.
  • Insa Meinen: Wehrmacht und Prostitution im besetzten Frankreich. Edition Temmen, Bremen 2002. ISBN 3-86108-789-8
  • Christa Paul: Zwangsprostitution. Staatlich errichtete Bordelle im Nationalsozialismus. Edition Hentrich, Berlin 1994. ISBN 3-89468-141-1
  • Wendy Jo Gertjejanssen: Victims, Heroes, Survivors. Sexual Violence On The Eastern Front During World War II. University of Minnesota, Mai 2004 (PDF 13MB).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Angaben nach: Helge Sander/Barbara Johr (Hrsg.), Befreier und Befreite – Krieg – Vergewaltigung – Kinder, Frankfurt a.M. 2005
  2. Erotische Invasion der Wehrmacht – Der französische Politologe Patrick Buisson stellt das Bild der deutschen Besatzung in Frage
  3. Insa Meinen: "Wehrmacht und Prostitution im besetzten Frankreich", Bremen 2002
  4. Insa Meinen: "Wehrmacht und Prostitution im besetzten Frankreich", Bremen 2002
  5. Insa Meinen: "Wehrmacht und Prostitution im besetzten Frankreich", Bremen 2002
  6. Ludger Tewes: Frankreich in der Besetzungszeit 1940–1943, Bonn 1998, S.268

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