- Wilhelm Frick
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Wilhelm Frick (* 12. März 1877 in Alsenz; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein nationalsozialistischer Politiker und unter anderem von 1933 bis 1943 Reichsminister des Innern. Er spielte eine tragende Rolle bei Aufbau und Durchsetzung des NS-Staates und wurde als Kriegsverbrecher in Folge der Nürnberger Prozesse hingerichtet.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Familie
Frick war das jüngste der vier Kinder des evangelischen Bezirksoberlehrers Wilhelm Frick († 1918) und dessen Frau Henriette († 1893). Am 25. April 1910 heiratete er in Pirmasens Elisabetha Emilie Nagel (27. April 1890–25. Oktober 1978), von der er am 1. Februar 1934 geschieden wurde.[1] Aus der ersten Ehe entstammten zwei Söhne und eine Tochter.[2]
Am 12. März 1934 ehelichte er in Münchberg Margarete Schultze-Naumburg, geborene Margarete Karolina Berta Dörr (1. Februar 1896–13. Mai 1960), die bis zum 7. Februar 1934 mit dem Architekten und Reichstagsabgeordneten Paul Schultze-Naumburg verheiratet war. Aus dieser Ehe gingen die Tochter Renate Günthert (1935–2011) und Sohn Dieter Frick (1937–2007) hervor.[1] [3]
Schule und Studium
Frick besuchte die Volksschule und das Gymnasium (das heutige Albert-Schweitzer-Gymnasium, Martin-Luther-Straße 5) in Kaiserslautern. Er belegte zuerst ab 1896 ein Semester Philologie an der Universität München, ehe er von 1897 bis 1900 Rechtswissenschaft an den Universitäten in Göttingen und Berlin studierte. Die juristischen Prüfungen legte er im Jahr 1900 in München erfolgreich ab. Seine Promotion zum Dr. iur. folgte 1901 an der Universität Heidelberg.
Bayerischer Staatsdienst
Ab Mitte 1900 war Frick in Kaiserslautern als Rechtspraktikant (Referendar) tätig und wurde 1903 nach erfolgreichem Bestehen der Staatsprüfung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst als Verwaltungsbeamter in den bayerischen Staatsdienst übernommen. Von 1904 arbeitete er für die Kreisregierung Oberbayerns als Regierungsakzessist und als Amtsanwalt bei der Polizeidirektion in München. 1907 erfolgte seine Ernennung zum Bezirksamtsassessor und Versetzung zum Bezirksamt Pirmasens, welches er ab 1914 als Amtsverweser leitete. Als untauglich ausgemustert, musste er nicht am Ersten Weltkrieg teilnehmen. Die Beförderung zum Regierungsassessor und die Versetzung auf eigenen Wunsch zur Polizeidirektion München erfolgte 1917. Anfangs leitete Frick dort die Kriegswucher-Abteilung, was seine antisemitische Einstellung mit beeinflusst haben soll, wie ein Brief an seine Schwester zeigt. 1919 wurde ihm als Bezirksamtmann die Leitung der politischen Polizei übertragen. In dieser Funktion sympathisierte er mit dem Rechtsextremismus. Er verhalf einem Freikorpsmitglied, das Morde begangen hatte, durch die Ausstellung falscher Pässe zur Flucht. 1919 lernte er über den Polizeipräsidenten Ernst Pöhner Adolf Hitler kennen und unterstützte Hitler sowie die NSDAP durch die großzügige Genehmigung von Versammlungen und Hetzplakaten. 1923 erfolgte seine Beförderung zum Oberamtmann und Leiter des Sicherheitsdienstes der Kriminalpolizei München. Im November des gleichen Jahres war er zusammen mit Pöhner, bis 1921 Münchener Polizeipräsident, am Hitlerputsch beteiligt. Frick sollte neuer Polizeipräsident werden. Während des Putschversuches war er in der Polizeidirektion geblieben und sorgte unter anderem dafür, dass die Landespolizei und der Vertreter des Polizeipräsidenten nicht sofort alarmiert wurden. Wegen „der Beihilfe zum Verbrechen des Hochverrats“ wurde er 1924 zu einer Strafe von 15 Monaten Festungshaft verurteilt, die aber nach ungefähr fünf Monaten Untersuchungshaft zur Bewährung ausgesetzt wurde. Für seine Teilnahme am Putsch wurde ihm 1935 von Hitler das Ehrenzeichen der Bewegung verliehen. Seine Entlassung aus dem Staatsdienst wurde durch den Bayerischen Disziplinarhof mit der Begründung aufgehoben, er habe nicht in hochverräterischer Absicht gehandelt. Frick war anschließend von 1926 bis 1930 sowie von 1932 bis 1933 Beamter im Oberversicherungsamt Münchens, zum Schluss als Regierungsrat I. Klasse.
Mitglied des Reichstags
Nach der Reichstagswahl am 4. Mai 1924 zog Wilhelm Frick als Abgeordneter der Nationalsozialistischen Freiheitspartei – das war eine Listenverbindung der Deutschvölkischen Freiheitspartei und der verbotenen NSDAP – für den Wahlkreis 24 (Oberbayern-Schwaben) in den Reichstag[4] ein, dem er bis 1945 angehörte. Am 1. September 1925 wurde Frick Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 10).[5] Den Vorsitz der Reichstagsfraktion mit damals zwölf Abgeordneten übernahm er 1928. In dieser Funktion wurde er 1933 von Hitler zum Reichsleiter berufen. Seine Reichstagsreden waren geprägt von einem radikalen Antisemitismus und Rassismus sowie massiven Beschimpfungen und Beleidigungen der politischen Gegner.[6] Durch seine destruktive Arbeit im Reichstag wirkte er maßgeblich am Untergang des Parlamentarismus der Weimarer Republik mit.
Thüringischer Staatsminister
Am 23. Januar 1930 wurde Wilhelm Frick im Land Thüringen Staatsminister für Inneres und Volksbildung in einer Koalitionsregierung und somit der erste Minister der NSDAP zu Zeiten der Weimarer Republik. Frick war zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden der Landesregierung Erwin Baum. Unter dem Namen Baum-Frick-Regierung wurde diese thüringische Landesregierung bekannt.
Frick betrieb mit Verordnungen die Entlassung von kommunistischen Lehrern und Bürgermeistern, den Personalabbau insbesondere bei den sozialdemokratischen Beamten sowie die bevorzugte Einstellung von Nationalsozialisten in die neugeschaffene Landespolizei. Am 19. März 1930 sperrte deshalb Reichsinnenminister Carl Severing (SPD) die Reichszuschüsse für die thüringische Landespolizei, was am 16. April wieder aufgehoben wurde, nachdem die Landesregierung erklärt hatte, künftig keine Nationalsozialisten in die Polizei aufzunehmen.
Frick setzte gegen den Willen der Universität Jena die Berufung des Rasseforschers Hans F. K. Günther für den neugeschaffenen Lehrstuhl Sozialanthropologie durch. Sein Ziel war die Förderung der nationalsozialistischen Bewegung und Weltanschauung. Er sorgte für zeitlich begrenzte Erscheinungsverbote von kritischen Zeitungen sowie für Aufführungsverbote von Theaterstücken und Filmen mit pazifistischen Inhalten. Am 8. Februar 1930 verfügte er, dass Erich Maria Remarques Roman Im Westen nichts Neues in keiner Schule des Landes mehr gelesen werden durfte. Den im Dezember desselben Jahres erschienenen gleichnamigen Film ließ er in Thüringen noch vor dem allgemeinen Aufführungsverbot durch die Filmoberprüfstelle vom 11. Dezember verbieten. Seine nationalsozialistische Art des Schulgebetes („Schenk uns des Heilandes heldischen Mut … Deutschland erwache! Herr mach uns frei!“) musste er aufgrund verfassungswidrigen Inhaltes wieder zurückziehen.
Nach dem erfolgreichen Misstrauensantrag der SPD vom 1. April 1931 gegen ihn und den nationalsozialistischen Staatsrat Willy Marschler folgte sein Sturz und das Ausscheiden aus der Regierung.
Reichsminister
Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. Dieser holte Frick und Hermann Göring als einzige nationalsozialistische Minister in sein Kabinett. Frick bekam als Reichsminister des Innern eine Schlüsselposition und war zu diesem Zeitpunkt einer der einflussreichsten NS-Politiker. Er übernahm unter anderem die Funktion des Reichswahlleiters, der zuständig war für die Durchführung der plebiszitären Reichstagswahlen und die Vergabe der Reichstagsmandate mit beeinflusste. Seine Macht und sein Einfluss begannen allerdings langsam zu schwinden. Schon im März 1933 musste er erste Sachgebiete seines Ministeriums an das für Joseph Goebbels neu eingerichtete Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda abtreten. Ein Jahr später verlor er Zuständigkeiten an das neue Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. Allerdings wurde er zur selben Zeit zusätzlich Innenminister Preußens. So war er seit Mai 1934[7] in der Situation, dass er als Reichsinnenminister Vorgesetzter, als preußischer Innenminister Untergebener des kommissarischen preußischen Ministerpräsidenten Göring war.
Eine Beteiligung Fricks am Röhmputsch 1934 ist nicht dokumentiert. Er versuchte jedoch, nachträglich die Morde durch das Gesetz über die Maßnahmen der Staatsnotwehr zu legalisieren, welches er zusammen mit Hitler und dem Reichsminister der Justiz Franz Gürtner am 3. Juli 1934 unterzeichnete. 1935 wurde das Reichsministerium für kirchliche Angelegenheiten gegründet, womit wiederum Fachressorts wegfielen. Durch die Ernennung Heinrich Himmlers im Jahr 1936 zum Chef der Deutschen Polizei verlor Frick entscheidend an Macht. Am 9. September 1939 wurde die Zivilverwaltung auf Kriegsbedingungen umgestellt. Frick wurde Generalbevollmächtigter für die Reichsverwaltung, dadurch war er auch Mitglied im Reichsverteidigungsrat. 1942 erhielt er von Hitler eine Dotation in Höhe von 250.000 Reichsmark. [8]
Hitler löste Frick am 20. August 1943 als Reichsinnenminister durch Himmler ab. Ein konkreter Anlass dazu ist nicht überliefert. Frick behauptete als Angeklagter im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, er habe bereits ab 1937 keinen direkten Zugang mehr zu Hitler gehabt. Dies stimmt nachweislich nicht mit den Tatsachen überein, könnte aber, über eine bloße Schutzbehauptung hinaus, Fricks Eindruck entsprochen haben. Tatsächlich hat Hitler ab 1940 wichtige Sachfragen mit Frick nicht mehr besprochen und war wiederholt auf dessen Vortragswünsche nicht eingegangen. Hitler soll 1942 angemerkt haben, Frick sei nicht konsequent genug nationalsozialistisch und könne mit der Entwicklung nicht Schritt halten. Fricks Entlassung als Innenminister war nur der Schlusspunkt eines schleichenden Machtverlustes in seinem Kampf gegen ungezügelte, rechtlich nicht abgesicherte Eingriffe von Parteiorganisationen in die Verwaltung des Staates.
Frick behielt zwar weiterhin den Rang eines Reichsministers, wurde aber als Reichsprotektor von Böhmen und Mähren nach Prag abgeschoben.[9] Oft hielt er sich allerdings an seinem privaten Wohnsitz in Kempfenhausen am Starnberger See auf. Als Reichsprotektor hatte Frick eine repräsentative Funktion; die eigentliche Macht hatte der „Deutsche Staatsminister für das Protektorat“, der Leiter der Verwaltung Karl Hermann Frank, inne.
Mitwirkung bei der Gleichschaltung
Durch eine Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen wirkte er als Reichsinnenminister maßgebend mit, eine Scheinlegalität aufzubauen, die Weimarer Verfassung zu untergraben sowie die nationalsozialistische Machtergreifung endgültig abzusichern. Schon am 4. Februar 1933 wurde durch die Regierung eine von Frick vorgelegte Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes erlassen, welche die Versammlungs- und Pressefreiheit massiv einschränkte und den Reichsminister des Innern als Entscheidungsinstanz festlegte. Mit der nach dem Reichstagsbrand am 28. Februar verabschiedeten Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat ließ er die Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft setzen und entmachtete ohne Rechtsgrundlage die nichtnationalsozialistischen Landesregierungen durch ihm unterstellte Reichskommissare. Für die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes am 23. März durch eine Mindestanzahl von 2/3 der Reichstagsmitglieder gab Frick die Anregung zu einer Änderung der Geschäftsordnung, nach der „als anwesend auch die unentschuldigt fehlenden Abgeordneten“ gelten sollten. Am 31. März sorgte er mit dem vorläufigem Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich dafür, dass die Reichstagswahlergebnisse von 1933 − ohne die Stimmen für die KPD − auf die Länderparlamente übertragen wurden. Am 7. April wurden mit einem zweiten Gesetz durch das Einsetzen von Reichsstatthalter die Länder endgültig entmachtet.
Mitwirkung bei der Rassenpolitik
Mit großem Engagement sorgte Frick für die Gesetze zur Umsetzung der nationalsozialistischen Rassenideologie, die er immer wieder in seinen Reichstagreden propagiert hatte. Schon am 7. April 1933 trat unter seiner Federführung das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums in Kraft, was insbesondere ein Berufsverbot für jüdische, aber auch kommunistische Beamte beinhaltete. Die meisten Darstellungen folgen den Aussagen Bernhard Löseners und gehen davon aus, dass Frick an den Nürnberger Rassegesetzen von 1935 nur marginal beteiligt war. Nach einer Untersuchung von Neliba soll jedoch Frick am Entwurf der Gesetze stärker beteiligt gewesen sein als bisher angenommen.
Im Juli 1933 ließ Frick das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, welches „zum Nutzen der Volksgesundheit“ die Zwangssterilisation beinhaltete, in Kraft treten. Eine Vielzahl ähnlicher Gesetze sollte noch folgen. Auch wenn 1940 das sogenannte Euthanasiegesetz nicht in Kraft trat, so wurde doch ohne gesetzliche Grundlage das Vernichtungsprogramm mit der Kenntnis Fricks als Aktion T4 durchgeführt. Die Abteilung IV Volksgesundheit des Reichsministeriums des Innern hatte Weisungsbefugnis über die Psychiatrischen Anstalten und unterstützte die Anstaltstötungen organisatorisch.
Nürnberger Prozess
Nach seiner Verhaftung im Jahre 1945 wurde Frick zusammen mit anderen NSDAP-Größen und hochrangigen Wehrmachtsangehörigen im Camp Ashcan im luxemburgischen Bad Mondorf interniert und verhört. Es folgte im August 1945 die Überstellung nach Nürnberg, wo er im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher angeklagt war. Ihm wurde gemeinsamer Plan oder Verschwörung (1), Verbrechen gegen den Frieden (2), Kriegsverbrechen (3) und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (4) vorgeworfen. Als einziger der Angeklagten ließ er sich nicht mündlich unter Eid vernehmen und somit keinem Kreuzverhör unterziehen. Am 1. Oktober 1946 wurde er vom Internationalen Militärgerichtshof in den Anklagepunkten 2, 3 und 4 für schuldig befunden und zum Tode durch den Strang verurteilt. In seinem Schlusswort zeigte Frick keine Einsicht und sagte: „Der Anklage gegenüber habe ich ein reines Gewissen. Mein ganzes Leben war Dienst an Volk und Vaterland. Ihnen habe ich meine beste Kraft in treuester Pflichterfüllung gewidmet. Ich bin überzeugt, dass kein patriotischer Amerikaner oder Angehöriger eines anderen Landes in gleicher Lage seines Landes an meiner Stelle anders gehandelt hätte. Denn jede andere Handlungsweise wäre Bruch meines Treueides, Hoch- und Landesverrat gewesen“. Die Hinrichtung Fricks erfolgte am 16. Oktober 1946.
In der Sowjetischen Besatzungszone wurden Fricks sämtliche Schriften auf die Liste der auszusondernden Literatur gesetzt.[10]
Veröffentlichungen
- Die Nationalsozialisten im Reichstag 1924-1928, München 1928
- Erziehung zum lebendigen Volke, Berlin 1933
- Der Neuaufbau des Reichs, Berlin 1934
- Die deutsche Frau im nationalsozialistischen Staate, Langensalza 1934
- Wir bauen das Dritte Reich, Oldenburg 1934
- Student im Volk. Völkische Aufgaben der Hochschulen, Langensalza 1934
- Ein Volk - ein Reich. Zur Verkündung der Reichsreform, Langensalza 1934
- Nordisches Gedankengut im Dritten Reich, München 1936
- Freiheit und Bindung der Selbstverwaltung, München 1937
- Die Verwaltung im Kriege, Freiburg im Breisgau 1940
Literatur
- Gerhard Schulz: Frick, Wilhelm. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 5, Duncker & Humblot, Berlin 1961, S. 432 f.
- Joachim Bergmann: Die innenpolitische Entwicklung Thüringens in der Zeit von 1918 bis 1932. Europaforum-Verlag, ISBN 3-931070-27-1
- Günter Neliba: Wilhelm Frick: Der Legalist des Unrechtsstaates. Schöningh, Paderborn u.a. 1992 ISBN 3-506-77486-7
- Hans-Günter Richardi: Hitler und seine Hintermänner: Neue Fakten zur Frühgeschichte der NSDAP. München 1991, ISBN 3-7991-6508-8
- Erich Stockhorst: 5000 Köpfe – Wer war was im Dritten Reich. Arndt, Kiel 2000, ISBN 3-88741-116-1.
Weblinks
-
Commons: Wilhelm Frick – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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Wikiquote: Wilhelm Frick – Zitate
- Literatur von und über Wilhelm Frick im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- André Krajewski: Biographie auf Shoa.de
- Gabriel Eikenberg: Biographie des Deutschen Historischen Museums
Einzelnachweise
- ↑ a b „Familie Paul Schultze-Naumburg“, abgerufen am 15. Mai 2011
- ↑ Günter Neliba: Wilhelm Frick: Der Legalist des Unrechtsstaates. S. 24
- ↑ „Dieter Frick“, abgerufen am 15. Mai 2011
- ↑ Wilhelm Frick in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten
- ↑ Günter Neliba: Wilhelm Frick: Der Legalist des Unrechtsstaates. S. 43
- ↑ Reichstag 11. Dezember 1929
- ↑ Michael Wagner-Kern: Staat und Namensänderung. Mohr Siebeck 2002, ISBN 3-16-147718-9, S.257
- ↑ Gerd R. Ueberschär, Winfried Vogel: Dienen und Verdienen. Hitlers Geschenke an seine Eliten. Frankfurt 1999, ISBN 3-10-086002-0
- ↑ Dokument im Simon Wiesenthal Center Multimedia Learning Center Online.
- ↑ http://www.polunbi.de/bibliothek/1946-nslit-f.html
Land Thüringen (1920–1952): Carl Eduard Freiherr von Brandenstein | Karl Hermann | Georg Sattler | Arnold Paulssen | Karl Riedel | Wilhelm Frick | Erwin Baum | Fritz Sauckel | Fritz Wächtler | Walter Ortlepp | Ernst Busse | Werner Eggerath | Willy Gebhardt
Freistaat Thüringen (seit 1990): Willibald Böck | Franz Schuster | Richard Dewes | Christian Köckert | Andreas Trautvetter | Karl Heinz Gasser | Manfred Scherer | Peter M. Huber | Jörg Geibert
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