Wertopfertheorie

Wertopfertheorie

Die Wertopfertheorie ist ein Begriff aus dem deutschen und österreichischen Steuerrecht, der in mehreren Entscheidungen des Reichsfinanzhofs bzw. des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) in den 1930er Jahren entwickelt wurde.

Die Wertopfertheorie greift in den Fällen, in denen ein Grundstück mit aufstehendem Gebäude erworben und in der Folgezeit das Altgebäude abgerissen und ein neues Gebäude errichtet wird. In diesen Fällen kann es erforderlich sein, bei der Ermittlung der Herstellungskosten des neuen Gebäudes auch die Abbruchkosten und den bisherigen Buchwert des Abbruchhaus einzubeziehen. Der geopferte Wert des Altgebäudes kann sich aber auch in einer Erhöhung des Wertes des Grundstückes auswirken.

Lässt der Erwerber eines objektiv technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchten Gebäudes dieses nach dem Erwerb abreißen, so kann sowohl der geopferte Wert im Wege der außergewöhnlichen Abnutzung, als auch die Abbruchkosten als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten abgesetzt werden, wenn das Gebäude ohne Abbruchabsicht erworben wurde. Ein Abbruch innerhalb von drei Jahren nach Erwerb gilt als Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Erwerber das Gebäude in der Abbruchabsicht erworben hat. Ist daher ein solches Gebäude in Abbruchabsicht angeschafft worden, so gehören der (Buch-)Wert und die Abbruchkosten, wenn der Abbruch der Herstellung eines neuen Wirtschaftsgutes dient, zu dessen Herstellungskosten und ansonsten zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens.[1]

Einzelnachweise

  1. BFH-Beschluss vom 12. Juni 1978 - GrS 1/77; BStBl II 1978, 620.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Anschaffungswert — Die Artikel Anschaffungskosten und Investitionskosten überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen …   Deutsch Wikipedia

  • Anschaffungskosten — Mit dem Begriff Anschaffungskosten bezeichnet man in der Rechnungslegung einen ursprünglichen Bewertungsmaßstab für erworbene Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter. Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Herstellungskosten — Mit dem Begriff Herstellungskosten bezeichnet man in der Rechnungslegung einen ursprünglichen Bewertungsmaßstab für hergestellte Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter. Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von… …   Deutsch Wikipedia

  • Reichsfinanzhof — in München (heute Bundesfinanzhof) Der Reichsfinanzhof (RFH) war die oberste deutsche Spruch und Beschlussbehörde in Reichsabgabensachen zwischen 1918 und 1945. Inhaltsverzeichnis 1 …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”