- Wiener Findelhaus
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Das Wiener Findelhaus wurde 1784 von Kaiser Joseph II. gegründet und bestand bis 1910. Es gehörte seinerzeit zu den größten derartigen Institutionen der Welt.
Inhaltsverzeichnis
Irrtum
Der Name Findelhaus verleitet zur Annahme, dass es zur Aufnahme von Findelkindern ins Leben gerufen wurde. Tatsächlich wurden fast nur Kinder aufgenommen, die im angeschlossenen Gebärhaus von ledigen Müttern zur Welt gebracht wurden und nur ganz selten tatsächliche Findelkinder.
Ziel
Das Ziel der Gründung des Wiener Findelhauses und dem angeschlossenen Gebärhauses war der Schutz der Neugeborenen vor den unkontrollierbaren Ereignissen nach einer erfolgten Kindesweglegung, vor Kindsmord und der gleichzeitige Schutz von Mutter und Kind durch eine Geburt unter medizinischer Aufsicht. Die ursprünglich garantierte Anonymität der ledigen Mutter bewahrte sie vor der gesellschaftlichen Ächtung.
Geschichte
Als Vorläuferin des Wiener Findelhauses fungierte das Wiener Bürgerspital mit einem Spital in Sankt Marx als Außenstelle. Hier stand ledigen Frauen die Möglichkeit der anonymen Geburt offen. Das Spital in Sankt Marx diente der Universität Wien seit der Mitte des 18. Jahrhunderts auch als Ausbildungsstätte für Geburtshilfe, allerdings wurde darüber geklagt, dass bei rund 500 Frauen pro Jahr die Zahl der Geburten für eine ausreichende Ausbildung nicht genüge.
Ein aus der Zeit Maria Theresias datierendes Dekret ordnete die Errichtung eines Findelhauses an, dieses wurde jedoch nicht verwirklicht, so dass die Pflege unehelicher Kinder weiterhin eine der Aufgaben des Bürgerspitals blieb. Die Kinder wurden gegen Bezahlung einer Taxe aufgenommen und an Pflegeeltern weitervermittelt.
In den Spitälern Wiens fanden ursprünglich alle Arten von Hilfe suchenden Aufnahme (Alte, Kranke, Behinderte, Obdachlose, Kinder, …), so dass die damaligen Krankenhäuser nicht unseren heutigen Vorstellungen von Krankenhaus entsprachen. Kaiser Joseph II. ordnete 1781 eine Trennung der verschiedenen Gruppen von Hilfsbedürftigen an. Zentraler Sammelpunkt für die Kinder wurde das in Wien-Landstraße gelegene Waisenhaus am Rennweg, das bisher nur für jene Kinder zuständig gewesen war, deren Abstammung bekannt war. Hierher wurden nun auch die in Sankt Marx geborenen und von den Müttern zurückgelassenen Kinder gebracht.
Die 1784 Eröffnung des Wiener Findelhauses, dem ein Gebärhaus angeschlossen war (k.k. Wienerisches Findel- und Waisenhaus“) erfolgte zeitgleich mit der des Allgemeinen Krankenhauses im Zuge einer von Kaiser Joseph II. durchgeführten Neuorganisation des Gesundheitswesens von Wien.
Im Oktober 1784 übersiedelte das Findelhaus vom Rennweg zunächst in den so genannten Strudelhof, einen Teil des vor kurzem geschlossenen Spanischen Spitals. Dadurch ergab sich eine kurzfristige Trennung vom Waisenhaus, das aber ein Jahr später – im Oktober 1785 – nachfolgte und bis 1788 wieder unter einer gemeinsamen Verwaltung stand.
Mit der am 1. Juli 1788 erfolgten neuerlichen Übersiedlung des Findelhauses in den so genannten Mölkergarten, ein ehemaliges Trinitarierkloster an der Alser Straße, erfolgte die endgültige Trennung vom Wiener Waisenhaus.
Im Jahr 1801 wurde das „Schutzpockenhauptinstitut“ als Bestandteil des Findelhauses in Wien gegründet. Die Kinder des Findelhauses wurden gegen Pocken geimpft, dienten aber auch der Gewinnung von Impfstoff.
Ab 1806 unterstand das Findelhaus der Direktion des Allgemeinen Krankenhauses und damit der k.k. Niederösterreichischen Statthalterei. 1819 kamen das Gebärhaus (oder auch Gebäranstalt) und das Findelhaus als „Provinzial-Staatsanstalten“ in den Zuständigkeitsbereich der Hofkanzlei, was eine Trennung vom Allgemeinen Krankenhaus bedeutete. Da das Gebärhaus aber auch eine medizinische Ausbildungsstätte der Wiener Universität war, war dieses außerdem dem Unterrichtsministerium unterstellt.
1851 wurde die bereits 1848 von einer Kommission vorgeschlagene Umorganisation realisiert. Das Gebärhaus wurde vom Allgemeinen Krankenhaus getrennt und mit dem Findelhaus vereint, was sich in einer eigenen gemeinsamen Direktion dokumentierte. 1852 erfolgte die neuerliche Unterstellung unter die k.k. Niederösterreichische Statthalterei. Der Status einer k.k. Anstalt blieb aber erhalten, finanziell bestritt der Staat 2/3 der Ausgaben und das Erzherzogtum Niederösterreich 1/3.
An das Land Niederösterreich übergeben werden sollte das Wiener Findelhaus unter Beibehaltung der bisherigen Kostenaufteilung im Jahr 1861, allerdings fürchtete das Land, früher oder später zur Gänze auf den Kosten sitzenzubleiben. 1865 wurde erst das Gebärhaus und 1868 das Findelhaus vom Land Niederösterreich übernommen. Beide Anstalten bekamen eine gemeinsame Direktion, das Organisationsstatut war zwischen 1870, von geringfügigen Änderungen abgesehen, bis 1910 gültig.
Statistik
Während der Zeit seines 126jährigen Bestehens nahm das Wiener Findelhaus rund 750.000 Kinder in Pflege. In den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts lagen die Aufnahmezahlen vom Pariser Hôtel-Dieu de Paris über jenen von Wien, Ab etwa 1820 führte Moskau die Rangliste an, Wien und Sankt Petersburg wechselten einander auf dem zweiten Platz ab. In den Jahren um 1860 wurden jährlich 8.000 bis 10.000 Kinder jährlich von den Müttern dem Findelhaus zur weiteren Pflege überlassen.
Rein statistisch betrachtet, senkte das Findelhaus die Kindersterblichkeitsrate in Wien, steigerte sie aber im Umland der Stadt. Der Grund dafür liegt darin, dass durch die Vergabe an außerhalb Wiens gelegene Kostplätze in Anbetracht der hohen Kindersterblichkeit der damaligen Zeit auch der Sterbeort verlegt wurde.
Anonymität
Die Möglichkeit der anonymen Geburt war allen ledigen Müttern von Beginn an garantiert. Der Aufenthalt im Gebärhaus durfte nicht einmal vor Gericht als Indiz für eine heimliche Geburt gewertet werden. Allerdings gab es zwei Stufen.
Wohlhabende Frauen konnten gegen Bezahlung einer festgelegten Taxe die Dienste des Gebärhauses in Anspruch nehmen, wurden besser untergebracht und konnten ihr Neugeborenes im Findelhaus zurücklassen, ohne nach ihrem Namen gefragt zu werden. Für den Fall ihres Todes hatten sie in einem versiegelten Umschlag ihren Namen mitzuführen, um den Verantwortlichen des Gebär- und Findelhauses die Möglichkeit zu geben, ihre Familie zu verständigen. Ihnen wurde sogar die Möglichkeit geboten, das Allgemeine Krankenhaus durch ein eigenes Tor in einer stillen Seitengasse – das so genannte „Schwangerthor“ in der Rotenhausgasse – diskret zu betreten und wieder zu verlassen.
Die Zahl der Frauen, die sich diese totale Anonymität leisten konnte, sank allerdings im Laufe der Jahre. Im zweiten Semester des Jahres 1868 etwa konnten sich nur 20 Frauen die unterdessen notwendigen 205 Gulden für die eigene Anonymität und die heimatrechtliche Zuständigkeit des Kindes nach Wien leisten.
Alle anderen Frauen mussten dem Gebär- und Findelhaus ihre persönlichen Daten bekanntgeben, dieses durfte diese allerdings nicht weitergeben. Die Unterbringung erfolgte in den damals üblichen großen Schlafsälen und man erwartete von ihnen, dass sie sich für die Ausbildung von Geburtshelfern und Hebammen – das Gebärhaus war ja gleichzeitig eine Klinik der Wiener Universität - und später dem Findelhaus als Ammen zur Verfügung stellten. In der Zeit vor der Geburt wurden sie auch für Arbeiten herangezogen, die den Betrieb des Findelhauses aufrechterhalten sollten (Wasser und Brennholz in höhere Stockwerke tragen, Einsammeln von Schmutzwäsche und austeilen der frisch gewaschenen Wäsche, …)
Im Laufe der Zeit wurde allerdings die Zusage der Anonymität zunehmend löchriger, vor allem bei jenen ledigen Müttern, die sich diese nicht erkaufen konnten.
Nach der Übernahme des Gebär- und Findelhauses durch das Land Niederösterreich wurde ab 1864 die für die Schwangere zuständige Heimatgemeinde erhoben, um bei den entsprechenden Ländern der Monarchie die entstandenen Kosten einzuheben. Die im Findelhaus zurückgelassenen Kinder wurden der Heimatgemeinde der Mutter zur weiteren Versorgung übergeben.
Eine 1870 erfolgte Änderung des Findelhaus-Statuts brachte auch für jene Frauen, die bisher die Anonymität erkaufen konnte, das Ende der totalen Diskretion. Diese gab es nun nur noch für die Dauer der Findelpflege. Nur wenn das Kind starb, wurde der Umstand der unehelichen Geburt weiterhin diskret behandelt. Nachdem die Zahl der Nutzerinnen des Zahlgebärhauses der neuen Regelung wegen zurückgegangen war, wurde 1878 wieder die alte Regelung in Kraft gesetzt. 1899 kam es dann zur endgültigen Aufhebung des Anspruchs auf Anonymität.
1910 wurden Findel- und Gebärhaus geschlossen und durch das neu errichtete Niederösterreichische Landes-Zentralkinderheim ersetzt.
Aufgrund des Findelhauses, aber auch der anderen Spitäler in der Umgebung, besitzt die Pfarre der Alserkirche das derzeit größte Matrikenarchiv Europas. Bis zum 1. Januar 1939 hatten die Pfarren die Funktion eines Standesamtes. Nach der durch Joseph II. getroffenen Anordnung vom 20. Februar 1784 durften bei unehelichen Kindern der Vater nur mehr auf dessen Wunsch eingetragen werden, aber die Pfarre hat, wie auch andere im Herrschaftsgebiet, ein eigenes Verzeichnis für die Väter angelegt.
Weblinks
Literatur
- Verena Pawlowsky: Mutter ledig – Vater Staat, Das Gebär- und Findelhaus in Wien 1784 – 1910, Studien-Verlag, ISBN 3-7065-1548-2
Kategorien:- Ehemaliges Krankenhaus in Wien
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