- Wilhelm Flor
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Wilhelm Flor (* 23. Mai 1883[1] in Oldenburg; † 19. November 1938 in Leipzig) war Jurist der Bekennenden Kirche im Kirchenkampf.
Leben
Sein Vater war der oldenburger Justizminister Georg Flor (1833-1908). Die erste juristische Staatsprüfung bestand er 1904 mit „gut“ die Zweite 1909 mit „gut“. Im selben Jahr wurde er zum Gerichtsassessor ernannt. Im Juli 1914 wurde er zum Amtsrichter in Rüstringen ernannt. Im I. Weltkrieg war er Leutnant der Landwehr. 1919 trat er in die DVP ein, der er bis 1931 angehörte. Landrichter am Landgericht Oldenburg wurde er 1921. 1922 wurde Mitglied im Stahlhelm, aus dem er 1927 wieder austrat. An das Oberlandesgericht Oldenburg wurde er 1926 als Rat berufen. Hilfsrichter am Reichsgericht wurde er 1931 und zum Reichsgerichtsrat am 1. September 1933 ernannt. Er trat als Märzgefallener vor Beginn der Mitglieder-Aufnahmesperre der NSDAP am 1. Mai 1933 in die Partei ein.[2] Aber bereits 1933 schrieb er als evangelischer Christ der Bekennenden Kirche in einem Aufsatz: „Der Kirchenstreit vom Rechtsstandpunkt aus beurteilt":
„Wer seine Kirche in Gefahr glaubt, darf nicht nur, er muß kämpfen. Ich habe keine Achtung vor dem, der einen Kampf für die Kirche ablehnt und lieber das Feld kampflos räumt, um nur ja keine Unruhe zu verursachen.“
Es erregte 1933 beträchtliches Aufsehen, als ein Reichsgerichtsrat in dieser Weise für die Bekennende Kirche eintrat. Aus diesem Grund berief die Bekennende Kirche ihn 1935 in die erste vorläufige Kirchenleitung unter Landesbischof Marahrens. Flor leitete die juristischen Vorarbeiten für die Dahlemer Synode 1935. In ganz Deutschland hielt er viele öffentliche Vorträge. 1936 wurde Flor Mitglied des Reichsbruderrates und Mitglied der Kammer für Rechtsfragen beim Reichskirchenausschuß, 1937 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zwischen vorläufiger Kirchenleitung und Lutherischem Rat und Präsident der sächsischen Bekenntnissynode. In der Kirchenversammlung in Hannover am 20. September 1934 sagte er:
„Noch stehen Tausende von Pfarrern in Gefahr, und doch bleiben die Pfarrer der Bekenntnisgemeinschaft fest. Es ist sogar selbstverständlich, daß sie fest bleiben. Eine Sache aber, in der eine solche vorbildliche Haltung selbstverständlich ist, ist fest gegründet, sie wird und muß sich durchsetzen. Wir brauchen deshalb um unsere Sache trotz allem nicht verzagt sein. Das walte Gott!“
Literatur
- Friedrich Wilhelm Bautz: Flor, Wilhelm. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 2, Hamm 1990, ISBN 3-88309-032-8, Sp. 62.
- Karl Josef Friedrich: Christliche Zeugen. 2. Auflage. Evangelische Verlagsanstalt GmbH, (Ost-)Berlin 1964, S. 57.
Einzelnachweise
- ↑ Das Biographisch-Bibliographische Kirchenlexikon gibt das Geburtsjahr mit 1886 an. Friedrich Karl Kaul, Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933-1945), Ost-Berlin 1971, S. 267 gibt das Geburtsjahr 1882 an.
- ↑ Friedrich Karl Kaul, Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933-1945), Ost-Berlin 1971, S. 268. Am 20. April 1938 wurde Flor das Silberne Treudienst-Ehrenzeichen verliehen.
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