Beitragsfreie Zeiten

Beitragsfreie Zeiten

Beitragsfreie Zeiten bezeichnen eine bestimmte Form von rentenrechtlichen Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Neben den tatsächlich verbeitragten sogenannte Beitragszeiten sowie den sog. Berücksichtigungszeiten handelt es sich um Zeiten, die bei der Rentenberechnung dem Grunde wie der Höhe nach Rentenansprüche auslösen können. Und dies, obwohl keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden. Die Zahl der Entgeltpunkte für diese Zeiten wird bei der Gesamtleistungsbewertung als Durchschnittswert aller erworbenen Entgeltpunkte bezogen auf den belegungsfähigen Gesamtzeitraum berechnet.

Zu den Beitragsfreien Zeiten gehören: Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten und Zurechnungszeiten.

Beitragsfreie Zeiten können innerhalb eines Versicherungsjahres mit Beitragszeiten zusammenfallen. Dann spricht man von beitragsgeminderten Zeiten.

Finanzierung

Die Rentenleistungen, die aufgrund der beitragsfreien Zeiten geleistet werden, sind Teil der Versicherungsfremden Leistungen.


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • beitragsfreie Zeiten — beitragsfreie Zeiten,   in der gesetzlichen Rentenversicherung Zeiten, in denen keine Beiträge gezahlt wurden, die jedoch trotzdem zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die Rente oder zur Erhöhung der Rente beitragen können.… …   Universal-Lexikon

  • beitragsfreie Zeiten — Zeiten, die für die Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von Bedeutung sind, und zwar werden hierunter Kalendermonate, die mit ⇡ Anrechnungszeiten, ⇡ Zurechnungszeiten und ⇡ Ersatzzeiten belegt sind, ohne dass… …   Lexikon der Economics

  • Beitragsgeminderte Zeiten — sind ein Begriff des deutschen gesetzlichen Rentenrechts. Im Überblick der rentenrechtlichen Zeiten unterfällt die beitragsgeminderte Zeit den sog. Beitragszeiten. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Kasuistik 3 Rechtsfolgen …   Deutsch Wikipedia

  • rentenrechtliche Zeiten — Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Er umfasst alle Zeiten, die sich auf den Rentenanspruch und die Rentenhöhe auswirken können. Zu den r.Z. gehören nach § 54 SGB VI Beitragszeiten als Zeiten mit vollwertigen Beiträgen oder als ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Rentenrechtliche Zeiten — Eine rentenrechtliche Zeit (§ 54 SGB VI) stellt in der deutschen Rentenversicherung eine sich auf die Höhe der Rente auswirkende Zeit im Versicherungsleben einer Person dar. Es gibt verschiedene Rentenrechtliche Zeiten: Beitragszeiten § 55 (1)… …   Deutsch Wikipedia

  • Frührente — Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist Bestandteil (Versicherungszweig) des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung der abhängig Beschäftigten, die im Wesentlichen durch deren per Gesetz vorgeschriebene… …   Deutsch Wikipedia

  • Frühverrentung — Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist Bestandteil (Versicherungszweig) des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung der abhängig Beschäftigten, die im Wesentlichen durch deren per Gesetz vorgeschriebene… …   Deutsch Wikipedia

  • Versicherungsfremde Leistung — Versicherungsfremde Leistungen werden in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung Zahlungen oder die Gewährung von geldwerten Vorteilen genannt, zu denen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß SGB VI verpflichtet sind, denen… …   Deutsch Wikipedia

  • Versicherungsfremde Leistungen — Als versicherungsfremde Leistungen werden in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen an Versicherte bezeichnet, zu denen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß SGB VI verpflichtet sind, denen aber keine… …   Deutsch Wikipedia

  • Entgeltpunkte — durch das Rentenreformgesetz 1992 (SGB VI) eingeführter Begriff für die Berechnung der Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung nach der neuen Rentenformel. Die jeweilige Rentenhöhe des einzelnen Versicherten richtet sich individuell nach der …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”