- Gesamtleistungsbewertung
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Die Gesamtleistungsbewertung bzw. das Gesamtleistungsmodell ist ein Begriff der Gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands. Dieses Modell wurde 1992 eingeführt und löste die "Durchschnittsbildung" ab, die in der Regel nur die mit Beitragszeiten belegten Zeiten berücksichtigte. Neu an diesem Prinzip ist, dass es nicht auf die Beitragshöhe, sondern auf die Beitragsdichte ankommt.[1]
Inhaltsverzeichnis
Definition
Mit der Gesamtleistungsbewertung bzw. dem Gesamtleistungsmodell wird die Rentenhöhe aus den beitragsfreien Zeiten und den beitragsgeminderten Zeiten erfasst, dies sind alle Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten.
Gesamtleistungsbewertung bei beitragsfreien Zeiten
Die beitragsfreien Zeiten erhalten einen Durchschnittswert an Entgeltpunkten, welcher sich aus der Gesamtleistung der Beiträge im belegungsfähigen Zeitraum ergibt, sog. Grundbewertung. Der Gesamtleistungswert ergibt sich dabei konkret aus dem Quotienten der Summe aller Entgeltpunkte, also aller Beitrags- und Berücksichtigungszeiten (= Zähler) und den belegungsfähigen Kalendermonaten des Versicherungsgesamtzeitraums (= Nenner). Das Ergebnis stellt den individuellen Gesamtleistungswert in Summe. Der individuelle Gesamtleistungswert stellt den Grundwert für die Bewertung beitragsfreier Zeiten.
Der Gesamtleistungswert wurde historisch mit unterschiedlichen Quoten zugrunde gelegt. So wurden bis einschließlich 2004 schulische Ausbildungszeiten Anrechnungszeiten ab dem 17. Lebensjahr maximal für 3 Jahre und nur mit 75% bewertet. Schwangerschaft und Mutterschaft werden mit 100% in Ansatz gebracht.
Gesamtleistungsbewertung bei beitragsgeminderten Zeiten
Sind beitragsgeminderte Zeiten vorhanden, dann wird neben der Grundbewertung auch eine Vergleichsbewertung durchgeführt. Bei Vorliegen von beitragsgeminderten Zeiten erfolgt letztere in der Weise, dass die Summe der Entgeltpunkte aus der Grundbewertung - allerdings ohne die beitragsgeminderten Zeiten bzw. Berücksichtigungszeiten - durch die Anzahl der belegungsfähigen Monate geteilt wird. Führt diese Vergleichsberechnung zu einem höheren individuellen Gesamtleistungswert, so wird für die beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten dieser höhere Wert für die Bewertung angesetzt. Dadurch soll erreicht werden, dass sich niedrige Entgeltpunkte in den "Nahtmonaten" nicht nachteilig auf die Bewertung der beitragsfreien Zeiten auswirken. Gleichzeitig werden beitragsgeminderte Zeiten selbst höher bewertet.
Sonstiges
Nicht nur beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten werden rentenrechtlich aufgewertet (Gesamtleistungsbewertung), sondern auch bestimmte Pflichtbeitragszeiten, für die keine Beiträge bezahlt werden. Dazu gehört beispielsweise die Kindererziehungszeit.
Weblinks
Einzelnachweise
- www.deutsche-rentenversicherung.de
- Sozialgesetzbuch VI
- Datensammlung (Info-Grafiken) zu Rentenversicherung und Alterssicherung
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