- Wohnimmobilien
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Unter einer Wohnimmobilie versteht man ein Gebäude oder einen Gebäudeteil, welcher ausschließlich oder überwiegend Wohnzwecken (Wohnung) dient. Dabei ist zunächst unerheblich, ob die Nutzung durch den Eigentümer selbst oder durch einen Mieter erfolgt.
Die Wohnimmobilie ist hinsichtlich der Behandlung im Steuerrecht (Umsatzsteuer, Abschreibung), im Finanzierungsbereich und im Baurecht von Gewerbeimmobilien und Sonderimmobilien abzugrenzen. Eine Immobilie kann von ihrer Beschaffenheit her jedoch sowohl Wohn- als auch Gewerbezwecken dienen (z. B. Ferienwohnung, Büro, Loft, Atelier, Bauernhof).
Bewertungsverfahren
Im Rahmen der Immobilienbewertung ergeben sich Unterschiede zwischen Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien. Während selbstgenutzte Wohnimmobilien (Ein- und Zweifamilienhäuser) in der Regel nach dem Sachwertverfahren bewertet werden, erfolgt die Bewertung von Gewerbeimmobilien und Mietwohnimmobilien in der Regel nach dem Ertragswertverfahren.
Besteuerung
Die Besteuerung im Rahmen der Grundsteuer unterscheidet nach der Nutzung und legt unterschiedliche Grundsteuermesszahlen für Wohn- und Gewerbeimmobilien fest.
Wohnimmobilien und REITs
Über die Einbeziehung von Wohnimmobilien in Real Estate Investment Trusts (REIT) wird eine kontroverse Diskussion geführt (siehe REIT). Nach dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens sollen Wohnimmobilien nicht in REITs eingebracht werden dürfen.
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