- Gewerbeimmobilie
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Als Gewerbeimmobilie bezeichnet man ein Gebäude oder ein Gebäudeteil, das ausschließlich oder überwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Typische gewerbliche Gebäudenutzungen sind beispielsweise Büros, Werkstätten, Lagerflächen, Einzelhandelsflächen, Ateliers und Lofts.
Die Gewerbeimmobilie ist hinsichtlich der Behandlung im Steuerrecht (Umsatzsteuer, Abschreibung), im Finanzierungsbereich und im Baurecht von Wohnimmobilien und Sonderimmobilien abzugrenzen. Eine Immobilie kann von ihrer Beschaffenheit her jedoch sowohl Wohn- als auch Gewerbezwecken dienen (z. B. Ferienwohnung, Büro, Loft, Atelier, Bauernhof).
Inhaltsverzeichnis
Arten von Gewerbeimmobilien
Es existieren fünf verschiedene Arten von Gewerbeimmobilien. Hierzu zählen zum Einen die Produktionsimmobilien, die sich dadurch auszeichnen, dass sie eine besonders hohe Flexibilität im Bereich Expansion und Drittverwertung mit sich bringen müssen. Beispiele für Produktionsimmobilien sind Lagerhallen, Verteilerzentren, Kühlhallen und Vorratshallen. Einkaufszentren, Supermärkte und Ladenlokale zählen zu den Handelsimmobilien. Die Rendite, die hierbei erzielt wird, hängt immer vom Umsatz der Händler ab. Auch Logistikimmobilien und Büroimmobilien sind Gewerbeimmobilien. Der Bereich der Freizeitimmobilien ist vergleichsweise risikobehaftet, da Trends in der Branche meist kurzlebig sind und der Erfolg maßgeblich vom Betreiber abhängt. Spezialimmobilien bilden einen besonderen Bereich, denn sie weisen unterschiedlichste Nutzungsmöglichkeiten auf. Hierzu zählen beispielsweise Bahnhöfe, Autohöfe oder Großraumdiskotheken.[1]
Bewertungsverfahren
Im Rahmen der Immobilienbewertung ergeben sich Unterschiede zwischen Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien. Während selbstgenutzte Wohnimmobilien (Ein- und Zweifamilienhäuser) in der Regel nach dem Sachwertverfahren bewertet werden, erfolgt die Bewertung von Gewerbeimmobilien und Mietwohnimmobilien in der Regel nach dem Ertragswertverfahren.
Gesetzliche Regelungen in Deutschland
Besteuerung
Die Besteuerung im Rahmen der Grundsteuer unterscheidet in Deutschland nach der Nutzung und legt unterschiedliche Grundsteuermesszahlen für Wohn- und Gewerbeimmobilien fest. Im Zusammenhang mit der Reform der Unternehmenssteuern wird über die Einführung einer „Grundsteuer C“ (für Gewerbeimmobilien) als teilweisen Ersatz der Gewerbesteuer diskutiert.
Mietrecht
Gewerbliche Mietverträge erlauben in Deutschland (anders als bei Wohnimmobilien) eine weitgehende Vertragsfreiheit. Somit gibt es keinen gesetzlichen Mieterschutz.
Markt für Gewerbeimmobilien
Gewerbeimmobilien konkurrieren sowohl auf Mieter- als auch auf Investorenseite auf regionalen, nationalen und internationalen Märkten. Unter anderem durch die geringere vertragliche Bindung und die stärkere Konjunktursensitivität von Mietern sind Märkte für Gewerbeimmobilien von einer größeren Dynamik gekennzeichnet als Märkte für Wohnimmobilien.[2]
Literatur
- Kai-Jochen Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete - Recht Praxis Verwaltung, Luchterhand, 4. Aufl. 2011, 1572 Seiten mit CD-ROM, ISBN 978-3-472-07998-9
- Gerber/Eckert, Gewerbliches Miet- und Pachtrecht, 7. Aufl., Köln 2010, ISBN 978-3-8145-6268-1
Quellenangaben
- ↑ Der Gewerbeimmobilienmarkt, gewerbeimmobilien.com, 22. September 2009
- ↑ Kurt Maier: Risikomanagement im Immobilien- und Finanzwesen. Knapp, Frankfurt am Main 2004.
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