Wettbewerbsrecht (Deutschland)

Wettbewerbsrecht (Deutschland)

Wettbewerbsrecht ist der Oberbegriff, der das Recht des unlauteren Wettbewerbs, auch Lauterkeitsrecht genannt, und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht) umfasst.

Im deutschen Rechtsraum findet das Lauterkeitsrecht seine Grundlage im Wesentlichen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das allerdings von zahlreichen weiteren wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen ergänzt wird, bspw. dem Markengesetz, Preisangabenverordnung, oder dem Heilmittelwerbegesetz. Das Kartellrecht wurde im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen normiert, das auch Regelungen zum Vergaberecht (Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand) enthält.

Das Lauterkeitsrecht beschreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Schutz der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Hinsichtlich der Beziehungen eines Unternehmens zum Verbraucher beruht es auf der Richtlinie 2005/29/EG gegen unlautere Geschäftspraktiken.

Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb als die geltende Wirtschaftsordnung in ihrer Struktur. Es soll den freien Leistungswettbewerb als solchen gewährleisten, Monopole und wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sowie abgestimmte Verhaltensweisen von Wettbewerbern verhindern und volkswirtschaftliche Stabilität schaffen.

Inhaltsverzeichnis

Europäisches Wettbewerbsrecht

Im europarechtlichen Sprachgebrauch wird der Begriff Wettbewerbsrecht in der Regel im weiten Sinne verstanden. Das Europäische Wettbewerbsrecht umfasst neben dem Kartellrecht das Recht der staatlichen Beihilfen. Gelegentlich wird auch das Vergaberecht sowie das Recht öffentlicher Unternehmen hinzugezählt. Geregelt ist es in Titel VII des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, und zwar in Art. 101-105 AEUV das Kartellrecht, in Art. 106 AEUV Bestimmungen über öffentliche und monopolartige Unternehmen und in den Art. 107-109 AEUV das Beihilfenrecht. Das europäische Vergaberecht stützt sich im Wesentlichen auf Sekundärrecht (sog. Vergaberichtlinien). Bestandteil des Europäischen Wettbewerbsrechts ist zudem die präventive Kontrolle von Konzentrationsvorhaben einer bestimmten Größenordnung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt nach der sog. Fusionskontrollverordnung (Zusammenschlusskontrolle).

Siehe auch

Literatur

Weblinks

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