- Zughakenlast
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Bei der Zusammenstellung und der Abfertigung von schweren Güterzügen – bei Personenzügen nur selten – muss darauf geachtet werden, dass die Zughaken nicht durch Übersteigung des vorgeschriebenen Höchstgewichtes überlastet werden. Wenn ein Zughaken reißt und der Bremsschlauch dabei platzt, werden beide Zugteile automatisch zwangsgebremst (siehe Druckluftbremse). Der Schwachpunkt ist aber nicht der eigentliche Zughaken, sondern seine Befestigung und Federung.
Inhaltsverzeichnis
Beispiele
Die normale Schraubenkupplung der UIC-Bauart ist für eine Anhängelast von 2000 Tonnen ausgelegt. Die Kupplung ist also dafür ausgelegt die Kraft aufzunehmen, die notwendig ist die Haftreibung eines Zuges mit dem Gewicht von 2000 Tonnen zu überwinden, und in Bewegung zu setzen. Wobei die 2000 Tonnen nur bis zu einer Neigung von rund 16 Promille[1] gelten, darüber nimmt die zulässige Last ab. Denn in Steigungen beginnt sich die Gewichtskraft nach den Regeln der Schiefe Ebene sich als Vektor zur normalen Zugkraft die zur Überwindung der Haftreibung notwendig ist, zu addieren. Bei Steigungen unter 16 Promille ist dieser Wert noch vernachlässigbar, bzw. es wird von der UIC davon ausgegangen, dass auch eine Flachlandstrecke Neigungen bis 16 Promille aufweist. Man muss sich auch bewusst sein, dass beim Anfahren keine Kontinuierliche Krafterhöhung stattfindet, sondern bedingt durch das Spiel der Kupplung und Federn, die Last schlagartig auf die Zugseinrichtung wirkt. Je schwerer eine Zug ist desto höhere Kräfte können dabei auftreten. Dies ist auch der Kupplungsvorschrift geschuldet, da die Kupplungen im geraden Gleis nur soweit eingedreht werden bis sich die Puffer leicht berühren, da ansonsten die Kupplungen nicht mehr oder nur noch mit großem Aufwand gelöst werden könnten.
Gotthardbahn
Die Gotthardbahn ist eine der Hauptachsen im Güterverkehr. Angesichts der Steigung im Gotthardmassiv werden jeweils vom Depot Erstfeld aus Schiebe- oder Zwischenlokomotiven bereitgestellt.
USA
Dort können Güterzüge kilometerlang sein, so dass Zwischenlokomotiven unerlässlich sind.
Zwischen Laufenburg und Koblenz
Diese Bahnstrecke wurde zeitgleich mit einigen Bahnhöfen der Bözbergbahn für den Personenverkehr stillgelegt. Da dort täglich nur noch wenige Güterzüge verkehren, eignet sich die Strecke auch für Experimente. Dort wurden mit einem besonders langen Pseudogüterzug die Zughaken auf ihre Belastbarkeit getestet. Als Lokomotive wurde eine SBB Re 460 verwendet.
Zugstrennungen
Zugstrennungen treten meistens dann auf wenn ein Zugapparat/Kupplung beschädigt ist, und zwar so stark, dass er die vorgesehene Zughakenlast nicht mehr aushält.
Einige Male passierte das bei IC 2000-Kompositionen der Schweizerischen Bundesbahnen, so dass bei allen Zughaken dieser Zugsgattung eine technische Kontrolle vorgenommen werden musste. Bei einigen Fällen wurde festgestellt, dass dadurch, dass die Wagen nicht mit Vorspannung gekuppelt wurden, die Befestigungseinrichtungen vorzeitig alterten und sich dadurch Haarrisse bildeten. Durch das falsche, zu wenig enge Kuppeln, war die Dauerfestigkeit der Befestigungen nicht mehr gewährleistet. In der Folge wurden die Vorschriften verschärft so, dass bei Pendelzügen die Kupplungen jetzt vorgespannt sein müssen. Damit dieser Wert eingehalten wird, wurden Distanzhülsen eingebaut, die es auf einfachste Weise erlauben zu kontrollieren, ob die Kupplung bis zur vorgegebenen Distanz eingedreht ist. Im Fall der Zugstrennung im Zimmerbergtunnel vom 19. November 2007 wurde festgestellt, dass die Zuggabel nicht die notwendige Festigkeit aufwies und mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht korrekt montiert worden war.[2]
Bei einigen Ereignissen war aber keine Schädigung am Zugapparat Grund der Zugstrennug, sondern die Kupplung, die nicht richtig eingedreht war, und die nicht benutzte Kupplung nicht im Blindhaken versorgt war, sondern herunterhing (Herunter hängende Kupplungen unterschreiten den vorgeschriebenen Freiraum). Die nicht benutze Kupplung hing dabei so weit hinunter, dass sie mit Gleiseinrichtungen kollidierte. Dadurch wird die Kupplung durch Gleiseinrichtungen hochgeschlagen und kann eine in diesem Moment unbelastete Kupplung, auswerfen. Dies geschah bei der SBB im Jahr 2003 gleich zweimal bei Personenzügen, am 4. August in Dulliken[3] und am 5. September in Gümligen[4].
Einzelnachweise
- ↑ Grenze nach den Schweizerische Fahrdienstvorschriften
- ↑ http://www.uus.admin.ch//pdf/07111903_SB.pdf Untersuchungsbericht zur Zugstrennung am 19. November 2007
- ↑ http://www.uus.admin.ch/pdf/24.pdf Untersuchungsbericht zur Zugstrennug in Dulliken am 4. August 2003
- ↑ http://www.uus.admin.ch/pdf/23.pdf Untersuchungsbericht von der Zugstrennung in Gümligen am 5. September 2003
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