Zusicherung (Verwaltungsrecht)

Zusicherung (Verwaltungsrecht)

Eine Zusicherung ist im deutschen Verwaltungsrecht eine in § 38 VwVfG geregelte Unterart der Zusage, die sich auf einen Verwaltungsakt bezieht. Nach § 38 Abs. 2 und 3 VwVfG kann eine Zusage jedenfalls wie ein Verwaltungsakt in Bestandskraft erwachsen, wenn auch unter dem Vorbehalt unveränderter Sach- und Rechtslage. Der Meinungsstreit um die Einordnung der Zusage als Verwaltungsakt ist daher im Bereich der Zusicherung entschärft. Wichtig ist in diesem Zusammenhang das Schriftformerfordernis. Mündlich erteilte Zusagen sind somit nicht verbindlich.

Die Verwaltungsverfahrensgesetze der Bundesländer enthalten inhaltsgleiche Bestimmungen. Parallelvorschrift im Sozialrecht ist § 34 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).

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