- Zwei-Klassen-Medizin
-
„Zwei-Klassen-Medizin“ ist ein negativ besetztes politisches Schlagwort. Es bezeichnet ein Gesundheitssystem, in dem die Güte der medizinischen Versorgung davon abhängt, ob der Patient gesetzlich ("Kassenpatient") oder privat krankenversichert ist [1] .Diskussion in Deutschland
In der politischen Diskussion in Deutschland wird der Begriff (von unterschiedlichen Interessengruppen) häufig für den unterschiedlichen Leistungsanspruch der gesetzlich krankenversicherten (GKV) im Vergleich zu privat krankenversicherten (PKV) Patienten bezogen. Privatversicherte, so die Argumentation, hätten dadurch eine bessere medizinische Versorgung und kürzere Wartezeit auf Arzttermine.
Auch die laut verschiedenen statistischen Erhebungen unterschiedliche Lebenserwartung von gesetzlich und privat versicherten Patienten wird als Beleg für die negativen Auswirkungen einer Zwei-Klassen-Medizin ins Feld geführt. Oft wird dabei jedoch stillschweigend ein möglicher kausaler Zusammenhang impliziert („Weil du arm bist musst du eher sterben.“), der nicht zwingend ist und auch nur schwer nachzuweisen wäre. So ist beispielsweise auch zu berücksichtigen, dass wohlhabendere Bevölkerungsgruppen oft auch gebildeter sind und sich deshalb auch gesundheitsbewusster verhalten, was sich wiederum auf ihre Lebenserwartung auswirken kann.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Es dominiert die Zweiklassenmedizin, ARD-Themenwoche zum demografischen Wandel (2008), gesehen am 23. März 2011.
Literatur
- Karl Lauterbach: Der Zweiklassenstaat. Rowohlt, Berlin 2007, ISBN 978-3-87134-579-1.
Weblinks
- Rationierung im Gesundheitswesen: Grenzen für den Fortschritt, Deutsches Ärzteblatt, 8. Januar 2007.
- Zwei-Klassen-Medizin: Zusammenfassungen neuer empirischer Studien.
Wikimedia Foundation.