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Dieser Artikel erläutert den Ältestenrat im Dt. Bundestag, für Ältestenräte als Leitungsgremien siehe Senat, in Kirchen Kirchengemeindeleitung bzw. im Judentum Gemeindevorstand.

Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages legt die Tagesordnung des Bundestages fest und regelt die Geschäfte des Hauses. Ihm gehören nicht automatisch die ältesten Mitglieder des Bundestages an.

In der 16. Wahlperiode, die 2005 angefangen hat, besteht er aus 30 Mitgliedern; dem Bundestagspräsidenten, dessen (derzeit sechs) Stellvertretern und 23 Mitgliedern aus den Fraktionen – unter diesen deren jeweilige Erste Parlamentarische Geschäftsführer –, bestimmt nach deren Stärkeverhältnissen im Bundestag. Er ist geschäftsführendes Gremium des Bundestages. Die Kommission für innere Angelegenheiten, die Bau- und Raumkommission, die I-und-K-Kommission (Kommission für den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken und -medien) und die Rechtsstellungskommission unterstützen ihn bei seiner Arbeit. Bei Geschäftsordnungsstreitigkeiten und Kritik an der Amtsführung eines amtierenden Präsidenten werden die Angelegenheiten an den Ersten Ausschuss, den Ausschuss für Geschäftsordnung zur Klärung überwiesen.

§ 6 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages enthält rechtliche und dienstliche Normen zum Ältestenrat.

Auch die jeweiligen Landtage haben einen Ältestenrat.

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