- Äquivalenzprinzip
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Das Wort Äquivalenz (v. lat.: aequus „gleich“ und Valenz „Wertigkeit“) bezeichnet in der Bildungssprache die Gleichwertigkeit verschiedener Dinge. In verschiedenen Fachgebieten bezeichnet Äquivalenz das folgende:
- In der Informatik gibt es die Programmäquivalenz sowie das Äquivalenzproblem.
- Die Logik untersucht die logische Äquivalenz von Aussagen.
- In der Mathematik gibt es Äquivalenzumformungen, die z. B. eine Gleichung bzw. Ungleichung äquivalent umformen, wobei der Wahrheitswert bzw. die Lösungsmenge unverändert bleibt. Es werden darüber hinaus auch Äquivalenzklassen durch Äquivalenzrelationen definiert.
- In der linearen Algebra gibt es den Begriff der Äquivalenz von Matrizen.
- In Rechtswesen gibt es die Äquivalenztheorie.
- Im Patentwesen gibt es die Äquivalenz (Patentwesen).
- In der Tontechnik bezeichnet die Äquivalenz (Tontechnik) und die Äquivalenzstereofonie die gleichwertige und gleichsinnige Verwendung von Pegeldifferenzen und Laufzeitdifferenzen bei den Modulationssignalen.
- In der Physik gibt es die Äquivalenz von Masse und Energie.
- In der Chemie gibt es die Äquivalentkonzentration und die veraltete Einheit Äquivalent (Val).
- In der Pharmazie gibt es die Bioäquivalenz, die pharmazeutische Äquivalenz und die therapeutische Äquivalenz
- In der Übersetzungswissenschaft (Translatologie) ist "Äquivalenz" eine umstrittene und unscharfe Benennung für die Beziehung zwischen Ausgangstext und Zieltext (Übersetzung).
Das Äquivalenzzeichen:
Äquivalenzprinzip bezeichnet:- ein gängiges Prinzip zur Rechtfertigung der Erhebung von Steuern, siehe Äquivalenzprinzip (Steuer)
- in der Physik die Äquivalenz von schwerer und träger Masse, siehe schwaches Äquivalenzprinzip (Physik)
- in der Physik das starke Äquivalenzprinzip, das sich auf alle physikalischen Vorgänge bezieht, nicht nur auf Massen wie das schwache Äquivalenzprinzip.
- die Gleichrangigkeit verschiedener Interpretationsansätze eines Messergebnisses, siehe Mehrdeutigkeitsproblem
- auf dem Gebiet des Personalmanagements den Grundsatz der Gleichbehandlung bei der Entgeltgestaltung
- in sämtlichen privaten Versicherungssparten (z. B. Private Krankenversicherung, Hausratversicherung) die Kalkulation der Beiträge für das zu versichernde Risiko (hohes Risiko = hohe Prämie)
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