- Äußere Sicherheit
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Unter äußere Sicherheit wird die Sicherheit eines Staates oder einer Gruppe von Staaten vor Bedrohungen militärischer Natur durch andere Staaten oder Staatengruppen verstanden. Dies galt vor allem zu Zeiten des Ost-West-Konflikts, hat sich jedoch mit dem Ende des Kalten Krieges geändert. Es rückten nunmehr – besonders aufgrund der instabilen Lage Osteuropas – auch nichtmilitärische Risiken wie Internationaler Terrorismus, Organisierte Kriminalität und Illegale Migration, aber auch Wirtschaftsspionage, Umweltgefahren, Epidemien/Pandemien und Ressourcenknappheit in den Vordergrund.
Gewährleistung der äußeren Sicherheit in Europa
Militärisch wird die Sicherheit Deutschlands und der anderen NATO-Mitgliedstaaten durch die verbündeten Streitkräfte dieser Staaten gewährleistet. Zudem wurden nach dem Ende des Kalten Krieges Unterstützungsmaßnahmen zur Stabilisierung der Mittel- und Osteuropäischen Länder ergriffen sowie bilaterale Abkommen getroffen. Diese Maßnahmen gehen heute in der zweiten Säule der Europäische Union, der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) auf, deren Teilgebiet Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ein europäisches Gegengewicht zur NATO bilden soll.
Vereinigte Staaten
In den Vereinigten Staaten von Amerika spielt die Außen- und Sicherheitspolitik gegenüber allen anderen Politikfeldern eine herausragende Rolle. Für die äußere Sicherheit der Vereinigten Staaten genießt die Souveränität und uneingeschränkte Handlungsvielfalt des Landes Priorität.
Diese zentrale Bedeutung kristallisierte sich vor allem im Kalten Krieg heraus, wodurch sich das Schlagwort „Nationale Sicherheit“ (englisch: national security) in der politischen Rhetorik einer zunehmenden Beliebtheit erfreute. Dies lässt sich an den Namen zahlreichen Gremien, die nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurden, ablesen, beispielsweise beim Nationalen Sicherheitsrat, der zentralen Schnittstelle der äußeren Sicherheit in der Bundesregierung.
Siehe auch
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