Grundversorgung

Grundversorgung

Die Grundversorgung ist das Zurverfügungstellen von wichtiger Infrastruktur, Dienstleistungen (Universaldienst), Preisstützungen und Transferleistungen für die gesamte Bevölkerung.

Im Hinblick auf die durch den öffentlichen Sektor wahrgenommene Grundversorgung wird auch verwaltungstechnisch von der Daseinsvorsorge gesprochen. Der Begriff der Grundversorgung wird auch in Bezug auf das Individuum genutzt, siehe auch Grundsicherung, Bedingungsloses Grundeinkommen, Bürgergeld oder medizinische Grundversorgung.

Inhaltsverzeichnis

Weitere Details

Eine Grundversorgung setzt voraus, dass diese zu einem angemessenen Preis angeboten wird − also auch in benachteiligten Gebieten (etwa in Bezug auf die Bevölkerungsdichte oder die Topographie), wo sich dies nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien für die Anbieter beziehungsweise für den Staat nicht lohnen würde. Zu diesem Zweck investiert entweder der Staat selbst in die entsprechende Infrastruktur (beispielsweise Wasserversorgung, Stromversorgung, Straßenbau/Verkehrswege, Postwesen und Telekommunikation, öffentliches Gesundheitswesen) bzw. subventioniert Grundnahrungsmittel, Landwirtschaftliche Erzeugnisse (siehe Agrarpolitik), Energie (siehe Strompreis) oder Treibstoffe[1] oder gewährleistet bzw. finanziert Fürsorge und Soziale Sicherheit oder er kooperiert für gesetzlich definierte Grundversorgungsaufträge mit privaten, meist bedeutenden Anbietern.

Die von der Grundversorgung umfasste Infrastruktur wird regelmäßig den sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Anforderungen angepasst.

Breitbandzugang

Derzeit wird etwa in den Industriestaaten überlegt, ob der Breitband-Internetzugang in den Grundversorgungskatalog aufgenommen werden muss, um der digitalen Spaltung der Gesellschaft effektiv entgegenzuwirken. Während in der EU hierüber erst die Debatte begonnen hat und noch keine konkreten Schritte geplant sind, wurde in der Schweiz bereits entschieden, ab 2008 den breitbandigen Internetzugang als öffentlichen Dienst (Service public) auszuweisen. Allerdings liegt dort der Wert der garantierten Basisversorgung mit mindestens 600 Kilobit pro Sekunde (kBit/s) im Downstream und 100 kBit/s im Upstream doch deutlich unter 1 Megabit pro Sekunde (MBit/s), ist mit 34 Schweizer Franken (etwa 24 Euro, Stand: Juni 2010) ähnlich teuer wie in Deutschland (zwischen 10 und 22 Euro für DSL 1.000) und wird im Wesentlichen über Satellit (Eutelsat) realisiert.

Die deutsche Bundesregierung hat mit ihrer Breitbandstrategie bereits eine quasi-Grundversorgung angekündigt, ohne dies gesetzlich zu verankern. Danach sollte bis Ende 2010 allen Haushalten ein leistungsfähiger Breitbandanschluß (mindestens 128 kBit/s in beide Richtungen)[2] zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen bis zum Jahr 2014 „für 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen, mit dem Ziel, solche hochleistungsfähigen Breitbandanschlüsse möglichst bald flächendeckend verfügbar zu haben.“[3]

Rundfunk

In Deutschland besteht gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ein Grundversorgungsauftrag des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Öffentlich-rechtlichen Rundfunksender haben also nicht nur die Aufgabe, eventuelle Lücken zu schließen, die private Anbieter offen lassen, sondern müssen das ganze Spektrum von Fernseh- und Hörfunksendungen bieten.

Die Interpretation, was unter diese Grundversorgung fällt, ist in hohem Maße umstritten und war Gegenstand mehrerer Verfahren vor dem BVerfG sowie europarechtlicher Kontroversen. Siehe hierzu auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.n24.de/news/newsitem_6559612.html Bolivien subventioniert weiter Benzinpreise
  2. Zwischenbericht zum Breitband-Atlas 2007 (PDF, ≈ 1,5 MB) – Dokument beim BMWi, vom 25. September 2007, siehe Punkt 2.1: „Definition Breitband-Internetzugang“
  3. Breitbandstrategie – Seite beim BMWi; Stand: 6. April 2011

Siehe auch


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