Nahverkehr

Nahverkehr

Als Nahverkehr werden Verkehrsleistungen bezeichnet, die im Güter- oder Personenverkehr (Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV) über geringe Entfernungen erbracht werden.

Die Grenze des Nahbereichs ist dabei nicht genau definiert. Im Laufe der Jahrzehnte bzw. seit der Industriellen Revolution erfolgte eine stetige Vergrößerung dieses Bereiches durch die Motorisierung und das zunehmend unbeschwerliche Reisen über größere Entfernungen. In den 1950er Jahren konnte als Nahbereich von einer Entfernung bis zu 50 km ausgegangen werden, diese Grenze hat sich in Deutschland bei der Besteuerung (ermäßigter Mehrwertsteuersatz [1]) und der Gewährung von Nachteilsausgleichen für Behinderte erhalten. Nahverkehrstarife der DB gelten heute bis 100 km und darüber hinaus [2]. In Nordrhein-Westfalen wurde der DB-Tarif für den Personennahverkehr durch einen landesweiten Tarif ersetzt (→ NRW-Tarif). Der Güterkraftverkehr geht für den Güternahverkehr von der an einem Arbeitstag erreichbaren Entfernung aus [3].

Der Begriff Nahverkehr wird zunehmend durch Regionalverkehr ersetzt. So wurden Nahverkehrszüge ab Mitte der 1990er Jahre zu Regionalzügen, die als „Regional-Express“ durchaus Entfernungen von 300 km zurücklegen können. In der Schweiz wird zwischen Orts-, Regional- und Fernverkehr unterschieden [4]. Ortsverkehr kann im Stadtbereich als „innerstädtischer Nahverkehr“ umschrieben werden; für Großstädte ergeben sich dabei bereits größere Entfernungen von 30 bis 50 km im Stadtbereich. Städtische Ballungsräume (Rhein-Main-, Ruhrgebiet) können als Nahbereich aufgefasst werden – in solchen Bereichen wird u.a. das Nahverkehrssystem des Personennahverkehrs als Verbundraum organisiert.

In Deutschland hatte der Güternahverkehr gegenüber dem Güterfernverkehr über Jahrzehnte andere gesetzliche Grundlagen. Für den Personenverkehr besteht heute eine scharfe Trennung zwischen öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und schnellem Fernverkehr mit Intercity- und Hochgeschwindigkeitsverkehren.

Einzelnachweise

  1. Quelle: Umsatzsteuergesetz §12 Abs.2 Nr.10
  2. Die Produktklasse C des → DB-Preissystems hat keine Kilometerbegrenzung, sie gilt für alle ausschließlich mit Regionalzügen ausgeführten Reisen.
  3. Güternahverkehr (Deutschland): Heute wird im Gütertransportgewerbe der Güternahverkehr als Begriff benutzt, wenn es sich um Tagesfahrten handelt.
  4. Regionalverkehr (Schweiz): [Der Regionalverkehr] wird abgegrenzt vom Fernverkehr, der Landesteile und Regionen verbindet; Ortsverkehr, der die Feinerschliessung im Nahbereich wahrnimmt;

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