Ökoprüfzeichen

Ökoprüfzeichen

Ein Bio-Siegel ist ein Güte- und Prüfsiegel, mit welchem Erzeugnisse aus ökologischem Landbau gekennzeichnet werden.

Die Genehmigung zur Verwendung eines Siegels wird vom Herausgeber reglementiert und ist an die Einhaltung gewisser Standards und Auflagen geknüpft. Die Einhaltung der Kriterien durch die Erzeuger soll durch eine Dokumentationspflicht sowie regelmäßige Entnahme und Untersuchung von Warenproben gewährleistet werden. Überwacht wird die Einhaltung der Bestimmungen für alle Bio-Produkte in der EU durch die jeweils zuständige Öko-Kontrollstelle, bei Verwendung eines Verbandssiegels zusätzlich durch den jeweiligen Anbauverband.

Inhaltsverzeichnis

Das europäische Bio-Siegel

Die deutsche Version des EU-Bio-Siegels

Im März 2000 nahm die Europäische Kommission ein Logo mit der Aufschrift Ökologischer Landbau - EG-Kontrollsystem nach der Verordnung (EWG) No 2092/91 an, welches Erzeuger auf freiwilliger Basis verwenden können, wenn Kontrollen ergeben haben, dass ihre Wirtschaftsweise und ihre Erzeugnisse den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen.

In der Verordnung (EWG) Nr. 2092/92 der Europäischen Kommission wird die Verwendung des Gemeinschaftsemblems geregelt. Das „EU-Biosiegel“ wird in allen EU-Amtssprachen und in verschiedenen Versionen herausgegeben, in deutscher Sprache sind die Bezeichnungen Biologische Landwirtschaft und Ökologischer Landbau zulässig.

In Deutschland wird das EU-Siegel bisher wegen des größeren Bekanntheitsgrades des staatlichen deutschen Siegels und der Logos der Anbauverbände relativ wenig verwendet, während es sich in anderen Mitgliedsstaaten der EU stärker durchgesetzt hat.

Ab 2009 soll EU-weit ein neues Bio-Siegel eingeführt werden, die Kriterien zur Erlangung des Siegels würden hingegen weiter verwässert, wie Verbraucherschützer kritisieren [1].

Das deutsche staatliche Bio-Siegel

Das deutsche staatliche Bio-Siegel („Künast-Siegel“)

Das deutsche staatliche Bio-Siegel ist ein sechseckiges, grün-schwarz-weißes Symbol, mit dem in Deutschland Lebensmittel und andere Produkte gekennzeichnet werden können, die den Kriterien der EG-Öko-Verordnung genügen. Wie alle Gütesiegel soll auch das Bio-Siegel, das im September 2001 im Rahmen der Agrarwende eingeführt wurde, eine Orientierungshilfe für den Verbraucher bieten. Mit zunehmender Marktdurchdringung in Deutschland wächst auch sein Bekanntheitsgrad in den angrenzenden Staaten, vor allem in Frankreich.

Demnach dürfen mit dem Siegel gekennzeichnete Lebensmittel

  • nicht zur Konservierung radioaktiv bestrahlt werden,
  • nicht durch und mit gentechnisch veränderte/n Organismen erzeugt werden,
  • nicht mit Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln und
  • nicht mit Hilfe von leicht löslichen mineralischen Düngern erzeugt werden,
  • jedoch bis zu 5 % konventionell erzeugte Bestandteile enthalten - das aber nur auf in der Verordnung im Anhang VI c gelistete Rohstoffe begrenzt

Weitere Inhalte der EG Öko-VO:

  • die Verwendung von Zusatz- und Hilfsstoffen bei verarbeiteten Produkten ist stark (durch Anhang VI a und b) eingegrenzt - Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe sind ebenfalls wie Emulgatoren nicht erlaubt
  • die Einfuhr von Rohwaren und Produkten aus Drittländern ist geregelt und wird streng, chargenbezogen kontrolliert
  • die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist verboten

Es wird gefordert,

Bei konventionellen wie auch biologischen Produkten nicht kennzeichnungspflichtig ist

  • das Auszeichnen von Fleisch, Milch und Eiern (sowie daraus entstandene Produkte) von Nutztieren, welchen genmanipulierte Pflanzen verfüttert wurden (siehe dazu: Gentechnisch verändertes Lebensmittel) und
  • ein GVO-Anteil unter dem Schwellenwert von 0,5 % (Stand: 6. Februar 2006).

Im Jahr 2004 wurde das 20.000. Produkt mit dem Bio-Siegel ausgezeichnet. Ende September 2007 nutzten 2.431 Unternehmen das Siegel für 41.708 Produkte.[2]

Geschützter Begriff Bio

Der Begriff Bio ist ein durch die EG-Öko-Verordnung geschützter Begriff (aus kontrolliert biologischem Anbau und Öko ebenfalls). Produkte die mit Bio beschrieben werden, müssen ebenfalls den Kriterien des Bio-Siegels entsprechen, das Siegel-Logo selber aber nicht zwingend tragen.[3]

Unterschiede zwischen Bio- und Verbandssiegeln

Das Bio-Siegel kennzeichnet die Produkte, die mindestens den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung genügen. Darüber hinaus gibt es private Label, die erweiterte, teilweise strengere Anforderungen stellen. (Im Artikel zur ökologischen Landwirtschaft findet sich ein Vergleich der Richtlinien beider Zertifizierungsmethoden.) Die privaten Standards wie Demeter, BioKreis oder Naturland sind in der Tat mit strengeren Anforderungen verbunden. Jedoch liegen jedem Standard als Zertifizierungsgrundlage die Anforderungen der EG Bio-VO zugrunde. Das heißt die Produkte müssen nach der EG Bio-VO zertifiziert sein und zusätzlich die Standards der Verbände erfüllen, um auch ein Verbandszertifikat zu erlangen. Eine Verbandszertifizierung ist ohne eine Bio-Zertifizierung nicht möglich.

Deutsche Verbandssiegel

Biosiegel der Produktionsverbände kennzeichnen Produkte, die über die Mindeststandards der EU-Öko-Verordnung hinaus den strengeren Bestimmungen des jeweiligen Verbandes genügen.

Ausländische Bio-Siegel

Großbritannien: Soil Association

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. Öko-Test: „EU-Agrarminister einigen sich auf neues Bio-Siegel“
  2. http://www.bio-siegel.de/
  3. Öko-Siegel Teil 2: Das EU-Bio-Siegel – pragmatische Europa-Lösung. Stand Februar 2009.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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