- Berchtesgadener Abkommen
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Das Berchtesgadener Abkommen vom 12. Februar 1938 war ein unter Druck zustandegekommenes Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Bundesstaat Österreich, das eine Reihe von Maßnahmen zur Begünstigung der österreichischen Nationalsozialisten festschrieb.
Das Diktat kam am Berghof zustande. Reichskanzler Hitler und Reichsaußenminister Ribbentrop sowie Bundeskanzler Schuschnigg und der Staatssekretär für Äußeres Guido Schmidt unterzeichneten das Abkommen. Es legte unter anderem die freie politische Betätigung von Nationalsozialisten fest und die stärkere Regierungsbeteiligung nationalsozialistischer Politiker, wodurch Arthur Seyß-Inquart am 16. Februar zum Innen- und Sicherheitsminister ernannt wurde. Im Punkt 8 wurde festgeschrieben, dass Franz Böhme den für eine Abwehr eines deutschen Angriffes auf Österreich eintretenden Generalstabschef Feldmarschallleutnant Alfred Jansa abzulösen habe, was am 17. Februar auch geschah.
Letztlich besiegelte das Berchtesgadener Abkommen sowohl das Ende des Austrofaschismus, als auch das Ende eines eigenständigen österreichischen Staates. Durch das Abkommen ermutigt, betätigten sich die österreichischen Nationalsozialisten immer freier und untergruben somit die Autorität der Bundesregierung, was bis zu einer De-facto-Machtübernahme der Nationalsozialisten Anfang März in Graz führte. Da der Verlust der österreichischen Souveränität drohte, setzte der österreichische Bundeskanzler Schuschnigg für den 13. März eine Volksabstimmung an. Da es aber bereits am 12. März zum „Anschluss“ kam, fand diese Volksabstimmung erst im April unter anderen Vorzeichen statt.
Siehe auch
- Juliabkommen zwischen Deutschem Reich und Bundesstaat Österreich von 1936
- Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus
Weblinks
- Berchtesgadener Abkommen als Archivale des Monats (Februar 2008) beim Österreichischen Staatsarchiv
Kategorien:- Völkerrechtlicher Vertrag
- Austrofaschismus
- Außenpolitik (Deutsches Reich 1933–1945)
- 1938
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