Berichtigungsanspruch (Medienrecht)

Berichtigungsanspruch (Medienrecht)

Der medienrechtliche Berichtigungsanspruch hat zum Ziel, die noch andauernden Folgen einer rechtswidrigen Tatsachenbehauptung oder Bildnisveröffentlichung zu beseitigen.

Wurde in einem Medium (Presse, Rundfunk) eine unwahre Tatsache veröffentlicht, kann der oder die Betroffene eine Berichtigung der Behauptung verlangen. Anders als beim Gegendarstellungsanspruch muss hier das Medium selbst eine Richtigstellung vornehmen, während bei der Gegendarstellung lediglich eine Stellungnahme des Betroffenen veröffentlicht werden muss.

Ein solcher Anspruch setzt allerdings eine falsche Tatsachenbehauptung voraus. Des Weiteren ist eine fortdauernde Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechtes des Betroffenen darzulegen. Eine Beeinträchtigung kann auch infolge einer Bildnisveröffentlichung bestehen.

Die Redaktion des Mediums ist alsdann verpflichtet, eine Berichtigung der eigenen Erklärung abzugeben, welche geeignet ist, die Beeinträchtigung der Rechte des Betroffenen zu beseitigen. Vornehmlich wird dies in Form eines Widerrufs der gesamten Behauptung, einer Richtigstellung des fehlerhaften Teils der Behauptung oder einer Distanzierung von dem verbreiteten Inhalt geschehen. Die Berichtigung hat an vergleichbarer Stelle wie die Falschmeldung zu erfolgen (dieselbe Rubrik, Sendung, Positionierung), um denselben Empfängerkreis anzusprechen.

Im Einzelfall kann der Anspruch auch auf einen erneuten Bericht gerichtet sein; wenn z. B. ausführlich über einen Strafprozess und Vorwürfe in diesem Zusammenhang berichtet worden ist, kann verlangt werden, dass auch über einen später erfolgten Freispruch berichtet wird.

Der medienrechtliche Berichtigungsanspruch beruht auf einer richterrechtlichen Rechtsfortbildung und wird mit der analogen Anwendung der §§ 12, 862, 1004 Abs. S. 2 (i.V. m. § 249 S. 1) BGB begründet. Der Anspruchsteller muss im Zweifel vor Gericht beweisen, dass die behauptete Tatsache unwahr ist und dass durch die Behauptung eine fortdauernde Beeinträchtigung besteht, die durch die verlangte Berichtigung beseitigt werden kann.

Die Rechtsverletzung durch eine unwahre Tatsachenbehauptung kann über Jahre hinweg andauern und erledigt sich in der Regel nicht. Durch eine Gegendarstellung oder eine Unterlassungsverpflichtung wird die Rechtsverletzung nicht beseitigt, diese Ansprüche können daher, ebenso wie auch Schadensersatzansprüche, auch nebeneinander geltend gemacht werden.

Siehe auch


Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Berichtigungsanspruch — Der medienrechtliche Berichtigungsanspruch hat zum Ziel, die noch andauernden Folgen einer rechtswidrigen Tatsachenbehauptung oder Bildnisveröffentlichung zu beseitigen. Wurde in einem Medium (Presse, Rundfunk) eine unwahre Tatsache… …   Deutsch Wikipedia

  • Depublizieren — Kopfzeile der ehemaligen gegen das Depublizieren protestierenden Internetseite depub.org, September 2010 Depublizieren ist das Entfernen von Internetseiten aus dem öffentlich zugänglichen Bereich, das die Online Angebote (Telemedien) der… …   Deutsch Wikipedia

  • Berichtigung — Eine Berichtigung ist die Behebung einer falschen Information. Das Wort gehört der gehobenen Umgangssprache an und wird in verschiedenen Sachverhalten verwendet. In Druckwerken erscheint es gelegentlich als die Überschrift auf einer Sonderseite,… …   Deutsch Wikipedia

  • Persönlichkeitsrecht (Deutschland) — Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens und Freiheitsbereich dient. Im deutschen Recht ist das Persönlichkeitsrecht als solches nicht ausdrücklich geregelt.… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”