Berliner Erklärung (Open Access)

Berliner Erklärung (Open Access)

Die Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen (englisch Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities) wurde am 22. Oktober 2003 von deutschen und internationalen Forschungsorganisationen unterzeichnet. Sie gilt als wichtiger Meilenstein der Open-Access-Bewegung. Die Unterschrift erfolgte als festlicher Höhepunkt einer Tagung der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin.

Von früheren Open-Access-Erklärungen, die sich auf die Forderung nach freier Zugänglichkeit der wissenschaftlichen Zeitschriftenliteratur im Internet beschränkten, unterscheidet sich die Berliner Erklärung durch die Einbeziehung des kulturellen Erbes, also des in Archiven, Bibliotheken und Museen verwahrten Kulturguts. Eingebracht wurde diese Ausweitung von dem europäischen Projekt ECHO, an dem das Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte maßgeblich beteiligt ist. Aus dem Bereich der Museen hat der Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden die Berliner Erklärung unterschrieben.

Es heißt in der Vorbemerkung: "In Übereinstimmung mit der Budapester Initiative (Budapest Open Access Initiative), der ECHO-Charta und der Bethesda-Erklärung (Bethesda Statement on Open Access Publishing) haben wir diese Berliner Erklärung entworfen, um das Internet als Instrument für eine globale Basis wissenschaftlicher Kenntnisse und geistiger Reflexion zu fördern und um die Maßnahmen zu benennen, die von Politikern, Forschungsorganisationen, Förderinstitutionen, Bibliotheken, Archiven und Museen bedacht werden sollten".

Zu den Erstunterzeichnern gehörten unter anderem: die Hochschulrektorenkonferenz, der Wissenschaftsrat, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V., die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren sowie der Deutsche Bibliotheksverband. Bislang haben sich viele weitere internationale Institutionen dem Appell angeschlossen.

Die Open-Access-Definition (verbindlich ist die englische Fassung) nimmt frühere Definitionsversuche (insbesondere der Bethesda-Erklärung) wörtlich auf. Es wird darin nicht nur auf die Preisbarrieren, sondern auch auf die "permission barriers", die durch restriktive Lizenzbestimmungen entstehen, abgehoben. Für alle verantwortbaren Zwecke soll in jedem digitalen Medium ein Open-Access-Text, der in einem dauerhaften institutionellen Eprint-Archiv zu hinterlegen ist, frei verbreitet und bearbeitet werden dürfen (The author(s) and right holder(s) of such contributions grant(s) to all users a free, irrevocable, worldwide, right of access to, and a license to copy, use, distribute, transmit and display the work publicly and to make and distribute derivative works, in any digital medium for any responsible purpose, subject to proper attribution of authorship).

Die von der Public Library of Science gewählte Creative-Commons-Lizenz, die eine Zuerkennung der Autorschaft sowie die Möglichkeit von Bearbeitungen (derivative works) und einer gewerblichen Nutzung vorsieht, kann als mögliche juristische Konkretisierung der Definition der Berliner Erklärung gelten, wenngleich sowohl hinsichtlich der Möglichkeit von Bearbeitungen ohne Zustimmung des Autors als auch hinsichtlich der gewerblichen Nutzung Vorbehalte in der Open-Access-Bewegung bestehen.

Die deutschsprachige Übersetzung der Berliner Erklärung wurde 2006 korrigiert, nachdem darauf hingewiesen worden war, dass das im Original enthaltene Recht zur Veränderung von Werken nicht genannt wurde.[1][2]

Quellen

  1. Ursprüngliche Übersetzung
  2. Hinweis auf Übersetzungsmängel

Weblinks


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