- Berliner Erklärung (Alliierte)
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In der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 (auch als Berliner Deklaration oder Juni-Deklaration bezeichnet) übernahmen die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges durch ihre Oberbefehlshaber kraft Besatzungsrechts die oberste Regierungsgewalt im Gebiet des Deutschen Reiches. Das betraf auch die Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen und Behörden der Länder, Städte und Gemeinden. Zwecks gemeinsamer Ausübung der Regierungsgewalt bildeten sie den Alliierten Kontrollrat.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Aufgrund dieser Erklärung (vollständiger Titel: Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik) nahmen die USA, die Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich die Hoheitsgewalt in Anspruch, gemäß Präambel der Erklärung vorrangig, um die Ordnung in Deutschland wiederherzustellen. Unterzeichnet wurde das Dokument von den Oberbefehlshabern
- Dwight D. Eisenhower für die USA,
- Georgi Schukow für die UdSSR,
- Bernard Montgomery für das Vereinigte Königreich,
- Jean de Lattre de Tassigny für Frankreich.
Die Erklärung regelte unter anderem die Aufteilung Deutschlands als Ganzem in vier Besatzungszonen. In staatsrechtlicher Hinsicht wurde mitgeteilt, dass die Übernahme der Regierungsgewalt nicht die Annektierung Deutschlands bewirke und die „deutschen Grenzen nach dem Stande vom 31. Dezember 1937“ fortbestehen.[1] Diese Ergänzung hat später in der staats- und völkerrechtlichen Erörterung der Frage, ob das Reich untergegangen sei oder fortbestehe, eine Rolle gespielt (→ Rechtslage Deutschlands nach 1945).
Weiterhin regelte die Erklärung die Entwaffnung und Stilllegung aller militärischen Organisationen und Einrichtungen (Art. 2–5, 7, 10), Freilassung der in deutscher Kriegsgefangenschaft befindlichen Personen (Art. 6), Verbot des Vernichtens von offiziellen Dokumenten (Art. 8), Einstellung des Rundfunks (Art. 9), Gefangennahme der Kriegsverbrecher (Art. 11) und Stationierung der alliierten Streitkräfte in Deutschland (Art. 12).
Wie bei allen Dokumenten der Alliierten gab es zwar eine deutschsprachige Fassung, die jedoch in Zweifelsfällen keine Rechtsgültigkeit besaß.
Folgen
Ende Juni wurde diese Vereinbarung über die Besatzungszonen vollzogen. Die britischen und amerikanischen Truppen räumten die Gebiete, die der Sowjetunion zugewiesen worden waren. Im Gegenzug rückten die Westmächte in Berlin ein. Keine der zu diesem Zeitpunkt festgelegten Zonen hatte jedoch langfristig Bestand: die drei Westzonen gingen später in der Bundesrepublik Deutschland auf, die Region von Mecklenburg und Vorpommern bis Sachsen wurde zur Sowjetischen Besatzungszone, aus der die Deutsche Demokratische Republik hervorging. Die Ostgebiete des Deutschen Reiches kamen offiziell zunächst unter sowjetische, kurz darauf dann größtenteils unter polnische Verwaltung. Die Grenze zwischen den westlichen Zonen und der sowjetischen Zone folgte mit wenigen Abweichungen dem Verlauf der alten Grenzen aus der Zeit des Deutschen Bundes zwischen dem Land Mecklenburg, der Provinz Sachsen und dem Land Thüringen auf der einen und Holstein, der Provinz Hannover, dem Freistaat Braunschweig, Groß-Hessen und Bayern auf der anderen Seite.
Weblinks
- Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945
- Feststellung über das Kontrollverfahren in Deutschland vom 5. Juni 1945
- Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland vom 5. Juni 1945
Einzelnachweise
- ↑ Siehe Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. September 1944 (letzte Fassung: 13. August 1945).
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