- Fürsorge
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Der Ausdruck Fürsorge bezeichnet die Sorge für andere Personen. Daraus abgeleitet bezeichnet er die Sorge, auf die Menschen unter bestimmten Umständen ein Recht haben, und bezeichnet ebenfalls das aus der Ethik der Barmherzigkeit bzw. der Almosenpraxis erwachsene System der Fürsorge, Obsorge, Sozialhilfe oder Sozialen Sicherheit.
Inhaltsverzeichnis
Fürsorge als individuelles Recht
Artikel II-84 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union legt Rechte des Kindes fest, insbesondere: Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind.
Personen, die Zeit für die Kinderbetreuung und -erziehung aufwenden oder die für pflegebedürftige Familienmitglieder sorgen, werden als „Personen mit Fürsorgepflichten“ bezeichnet. Das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sieht im zwölften Abschnitt (Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie) die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB) ein Delikt vor, das mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet wird.
System der Fürsorge, Obsorge oder Sozialhilfe
Fürsorge bezeichnet das System
- der öffentlichen Fürsorge, zusammenfassender Begriff für die Soziale Sicherung in einem Gemeinwesen (siehe auch: Wohlfahrtspflege).
- auch: Sozialfürsorge oder Jugendfürsorge früher in Deutschland eine Bezeichnung dessen, was man heute als sozialpädagogische Hilfen bzw. Sozialarbeit und Jugendhilfe bezeichnet. Wurde oft gleichbedeutend mit Armenfürsorge bzw. Armenpflege benutzt.
- In der Bundesrepublik Deutschland (umgangssprachlich) die Leistungen der Sozialhilfe.
- In Österreich den rechtlichen Begriff der Obsorge, aber auch die Sozialhilfe.
- In der Schweiz werden Sozialhilfeleistungen sowie die sie austeilenden Ämter auch heute noch offiziell als Fürsorge bezeichnet - siehe Sozialhilfe (Schweiz).
Einrichtungen der Fürsorge
- Erziehung: Kinderheim (Heimerziehung), früher auch Waisenhäuser, Internat (Schulheim)
- Pflege: Krankenhaus, Altenheim, Pflegeheim
- Soziales: Frauenhaus, Asylbewerberheim
Moral der Fürsorge
Die US-Psychologin Carol Gilligan sprach sich - im Ggs. zu Lawrence Kohlberg - für eine Moral der Fürsorge aus.
Siehe auch
- Betreuung
- Hospital, Asyl – zu historischen Begriffen
- Reichsheimstätte – Institution im Deutschland der 1920er-Jahre
- Sozialdisziplinierung – zur Beeinflussung
Literatur
- Esther Lehnert, Die Beteiligung von Fürsorgerinnen an der Bildung und Umsetzung der Kategorie "minderwertig" im Nationalsozialismus : öffentliche Fürsorgerinnen in Berlin und Hamburg im Spannungsfeld von Auslese und "Ausmerze". Mabuse, Frankfurt am Main 2003.
- Christoph Sachße, Florian Tennnstedt (Hgg.): Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland.
- Bd.1, Vom Spätmittelalter bis zum 1. Weltkrieg. Kohlhammer, Stuttgart 1998, 2. Auflage.
- Bd2, Fürsorge und Wohlfahrtspflege 1871 bis 1929. Kohlhammer, Stuttgart 1988
- Bd.3, Der Wohlfahrtsstaat im Nationalsozialismus. Kohlhammer, Stuttgart 1992
- Desiree Schauz: Die Straffälligenfürsorge im Kaiserreich: Eine kritische Bilanz. In: Jürgen W. Schmidt (Hg.): Polizei in Preußen im 19. Jahrhundert. Ludwigsfelde 2011, S.116-128.
Weblinks
Wikiquote: Fürsorge – ZitateKategorien:- Soziale Arbeit
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- Sozialleistung (Deutschland)
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