- Unfallgefahr
-
Ein Unfall ist ein unvermutetes, von außen auf einen Menschen rasch einwirkendes Ereignis (Unfallereignis), das zu einer Verletzung, einer Gesundheitsschädigung oder zum Tod führt. Unfälle sind für den Betroffenen unvorhersehbar und unfreiwillig. Sie erfolgen meist plötzlich, ihre Ursache kann aber längerdauernd sein.
Inhaltsverzeichnis
Definitionsfragen
Die Abgrenzung leichter Unfälle zur Verletzung ist nicht eindeutig. Der deutsche Versicherungsverband spricht auch von Unfall, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. In Abgrenzung zur Krankheit wirkt bei einem Unfall das den Körper schädigende Ereignis nur zeitlich begrenzt ein. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch von einem Unfall gesprochen, wenn kein Personenschaden vorliegt. Eine Sache kann keinen Unfall erleiden, sondern allenfalls bei einem Unfall beschädigt werden.
Einem Unfall liegt immer eine Unfallursache zugrunde, die durch Fremdeinwirkung, technisches oder menschliches Versagen ausgelöst wird. Die Unfallforschung hat zum Ziel, Ablauf und Ursache eines Unfalles zu rekonstruieren. Neben versicherungsrechtlichen Aspekten sollen hieraus auch Erkenntnisse gewonnen werden, die zur Erarbeitung von Vorschriften und Ansätzen zur Unfallverhütung dienen können. Auf die medizinische Behandlung spezialisiert sind die Unfallchirurgie und das Unfallkrankenhaus, auf die rechtliche und finanzielle Abwicklung die Unfallversicherung.
Schweiz
Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper.[1]
Unfallarten
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den ein Versicherter bei einer Tätigkeit aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses oder einer anderen versicherten Tätigkeit erleidet und der zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt. Der Begriff "Arbeitsunfall" umfasst innerbetriebliche Arbeitsunfälle (z.B. bei Tätigkeiten in Produktion und Verwaltung), außerbetriebliche Arbeitsunfälle (etwa bei Montagetätigkeiten und auf Dienstwegen) und Wegeunfälle (auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit).
Je nach sonstiger Unfallart spricht man ferner von Haushaltsunfall, Verkehrsunfall, Wildunfall, Bahnunfall, Flugunfall, Gefahrgutunfall, Schulwegunfall, Sportunfall, Bergunfall (Alpinismus), Grubenunglück (Bergbau), Jagdunfall.
Siehe auch
- Brückeneinstürze; siehe Brücke (Bauwerk)
- Unfälle im Schienenverkehr
- Erste Hilfe, Notfallmedizin
- Elektrounfall
- Flugunfall
- Katastrophe
- Chemiekatastrophe
- Katastrophen der Binnenschifffahrt
- Katastrophen der Luftfahrt
- Katastrophen der Raumfahrt
- Katastrophen der Seefahrt
- Katastrophen im Schienenverkehr
- Katastrophen im Straßenverkehr
- Katastrophen in Industrie und Kraftwerken
- Liste von Unfällen in kerntechnischen Anlagen
- Schaden (Recht)
- Sendeturm, Einstürze von Sendetürmen und Sendemasten
Einzelnachweise
- ↑ http://www.bsv.admin.ch/soziale_sicherheit/service/00652/index.html?lang=de|Begriff (Bundesamt für Sozialversicherungen)
Weblinks
Wikimedia Foundation.