Abschleppdienst

Abschleppdienst
Abschleppdienst bei der Arbeit

Ein Abschleppdienst ist ein Unternehmen, das Fahrzeuge abschleppt, birgt, transportiert und sicherstellt. Ein Abschleppdienst benötigt dafür Abschleppfahrzeuge und einen geschützten Parkplatz zur Sicherstellung. Ein Abschleppdienst kann sowohl im Privatauftrag handeln (z. B. wenn ein Fahrzeug wegen Motorschadens liegenbleibt) als auch im Auftrag der Polizei/Ordnungsbehörde.

Die abgeschleppten Fahrzeuge können meistens abgeholt werden, nachdem die Abschleppkosten bezahlt worden sind. Ein Abschleppdienst, der ein Fahrzeug eines Dritten im Auftrag einer Privatperson (Mieter, Grundstückseigentümer, Ärztehaus, Einkaufszentrum, Geschäftsparkplatz usw.) abschleppt, darf die Herausgabe des abgeschleppten Kfz nicht von der vorherigen Bezahlung der Abschleppkosten abhängig machen. In der Regel ist es jedoch sinnvoll und spart hohe Folgekosten, wenn diese Abschleppkosten freiwillig dem Abschleppunternehmer bezahlt werden, weil ansonsten die Abschlepprechnung an den Auftraggeber geschickt wird und dieser meistens einen Rechtsanwalt beauftragt und eine Klage hohe Folgekosten verursacht.

Die Automobilclubs haben keinen eigenen Abschleppdienst, sondern beauftragen kleine, einzelne Betriebe vor Ort mit dem Abschleppen. Diese Vertragsbetriebe sind meist an der Einsatzwagen-Beschriftung erkenntlich.

Wenn man selbst nach einem Unfall oder einer Panne einen Abschleppdienst beauftragt, sollte man vor der Auftragserteilung Preis und Ziel der Fahrt sowie die Zahlungsmodalitäten abklären. Nicht selten bestehen Abschleppdienste selbst bei kleinen Beträgen auf Barzahlung und machen ggf. ihr Zurückbehaltungsrecht geltend. Seriöse Abschleppdienste können in Deutschland zudem an der auf der Beifahrerseite deutlich aushängenden Preisliste erkannt werden. Dies ist im Gesetz, der Preisangabenverordnung (PAngV), Pflicht. Wichtig: Bei ADAC-Schutzbriefen ist der Abschleppdienst bei Bergung/Unfall bereits durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt und ohne weitere Zusatzkosten, wenn die Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs bescheinigt wird. Ebenso wird ein Mietwagen aus wichtigen Anlässen heraus überbrückugshalber zur Verfügung gestellt, die Rückfahrt in der zweiten Wagenklasse der Bahn ist ebenfalls inklusive.

Das seriöse Abschlepp- und Pannendienstpersonal muss in Deutschland eine Warnkleidung nach DIN EN 471 tragen. Das Einsatz-Kfz muss mit rot-weiß-gestreifter Warnmarkierung nach DIN 30710 ausgerüstet sein. Absicherungsmaterial wie 75 cm hohe Leitkegel, Warnleuchten und Warndreiecke muss bei allen Arbeiten im Verkehrsraum vom Notdienstbetrieb aufgestellt werden. Damit wird auch der Kunde an dieser Gefahrenstelle geschützt.

Wenn der Fahrer nach Benachrichtigung einer Abschleppfirma noch vor dem Beginn der Verladung erscheint und sein Fahrzeug entfernt, werden aber immer noch Kosten für eine Leerfahrt des Abschleppfahrzeuges fällig.

Der ADAC kritisierte 2008 indessen Abschleppunternehmen, die überhöhte Rechnungen von bis zu 300 Euro ausstellen. Das Landgericht Hamburg entschied, dass eine Rechnung über 250 Euro überhöht war, und sah 120 Euro Abschleppkosten zuzüglich zehn Euro Verwahrungskosten pro Tag als angemessen an (Az. 320 S 100/07).


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