- Bezirkshauptmann
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Der Bezirkshauptmann oder die Bezirkshauptfrau ist in Österreich der oberste Verwaltungsbeamte einer Bezirkshauptmannschaft. Er ist der Vertreter der Behörde nach außen und Leiter der Bediensteten im Innenbereich. Im Katastrophenfall ist der Bezirkshauptmann Leiter des Bezirksführungsstabes und damit oberster Einsatzleiter des Bezirks.
Da der Bezirkshauptmann Landesbediensteter ist, obliegt seine Ernennung der jeweiligen Landesregierung. Die Nachbesetzung erfolgt häufig aus den Reihen der Bezirkshauptmannstellvertreter. Als Berufsausbildung hat ein Bezirkshauptmann ein erfolgreiches Jusstudium vorzuweisen.
Erst in den 1990er Jahren erreichten auch Frauen diese Positionen. So wurde in Niederösterreich 1998 die erste Bezirkshauptfrau ernannt[1].
In der Vergangenheit war die Bezeichnung Bezirkshauptmann auch in Bayern üblich. Dabei ist zu beachten, dass bis 1939 als Bezirke die heutigen Landkreise bezeichnet wurden (die heutigen Bezirke wurden Kreise genannt). Somit entsprach die Funktion am ehesten dem heutigen Landrat.
Einzelnachweise
Kategorien:- Öffentlicher Dienst
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