Bier-Comment

Bier-Comment
Ausschnitt einer Kneiptafel in den Fidulitäten der L! Preußen Berlin

Der Bier-Comment, auch Bierkomment oder BK genannt, ist ein studentischer Comment (Gesamtheit der studentischen Regeln für das Zusammenleben), der das Verhalten auf der studentischen Kneipe oder eines Kommerses regelt. Obschon jede Verbindung grundsätzlich einen eigenen Biercomment pflegt, gibt es viele Gemeinsamkeiten. So ist ein weitverbreiteter Bestandteil des Biercomments der § 11: "Semper porro bibtur!" (in der lateinischen Originalfassung, Übersetzung: "Es wird immer fortgesoffen!" (o.ä.)).

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Er ist die schriftliche Zusammenfassung aller überlieferten oder durch langjährige Gewohnheit gültigen Regeln in Bierangelegenheiten. Der Bier-Comment dient der besseren Ordnung und zur Hebung der Gemütlichkeit, zur Festlegung der Bierrechte der einzelnen Corona-Mitglieder und hat überall dort Gültigkeit, wo drei bierehrliche Korporierte, darunter mindestens ein Bursch, zum Genusse kommentgemäßer Stoffe beisammen sind. Da jede Studentenverbindung individuell angepasste Regeln haben kann, gilt immer das Hausrecht des Korporationshauses. (Vergleiche auch den Artikel zur Kneipdisziplin.)

Geschichte

Dendrono (Johann Georg Puschner), Der sauffende Student, Kupferstich von 1725, Szenen aus dem Leben der Studenten an der Universität Altdorf

Der Bier-Comment ist im 19. Jahrhundert entstanden. Sie spiegelten auf ironische Weise den Comment der Convente wider. Der Anlass ihrer Verfassung war, neben der ironischen Reflexion des gelernten Stoffs von Studenten (wie es sich heute z. B. noch in Form eines von Beamten geschaffenen Grill-Gesetzbuches findet), das Alkoholverbot in einigen deutschen Ländern. Problematisch war, dass mit dem Bier-Comment auch stellenweise ein Trinkzwang einherging. Damals gehörte zum rechtswissenschaftlichen Studium noch die Pandektenwissenschaft. Entsprechend folgen die Bier-Comments meist der Einteilung personae, res, actiones.

Regelwerk

Der Bier-Comment gliedert sich in der Regel in die folgenden Bereiche. Einzelne Bier-Comments können dabei erheblich abweichen.

Allgemeiner Teil

Im Allgemeinen Teil wird der Begriff des Bier-Comments sowie die im groben die Funktionen der Kneipteilnehmer und deren Rang geklärt. So besteht eine Kneiptafel aus dem Präsidium, dem Kontrapräsidium (oder auch Kontrarium genannt), Burschen und Füchsen. Des Weiteren wird die Beschaffenheit einer Kneipe bestimmt, so sind für gewöhnlich am Kopfe einer Kneipe die Embleme der Studentenverbindung dargestellt sowie ein Farbenspeer vor dem Präsidium und eine Tafel zum Ankreiden am Kontrapräsidium. Schließlich wird der Bierverschiss, auch BV genannt und der Bierkranke definiert.

Kneipgesetze

In den Kneipgesetzen werden der kommentgemäße Stoff sowie die Regelungen zu Tempus dargestellt. In diesem Kapitel werden auch die Bierstrafen behandelt. Ein wichtiger Bestandteil der Abwendung einer Bierstrafe besteht in der Einhaltung des richtigen Zeitmaßes in Bierhandlungen, der Bierminute.

Bierminute

Eine Bierminute ist eine Zeiteinheit unter Verbindungsstudenten. Dabei gilt: Fünf Bierminuten = drei Zeitminuten. Oft ist in einer Bierminute auch nur die Hälfte der bürgerlichen Zeit enthalten: sechs Bierminuten = drei Zeitminuten. Dies ist die Zeit, in der in der Regel die unter Couleurstudenten üblichen, bierehrlichen Handlungen vollzogen werden müssen. (z. B. eine Kanne, ein Bierjunge oder eine Stafette).

Biergeschäfte

Zur Belebung einer Kneipe dient das Vor- und Nachtrinken. Jedes vorgetrunkene Quantum bis zu einem Ganzen muss dabei angenommen werden. Dabei kann ein dritter, bierehrlicher Kneipteilnehmer die Bierverpflichtung nach dem Antrinken abnehmen mit den Worten: „danke, geschenkt, ich übernehme!“ Auch gibt es besondere Formen der Ehrung mit einem beliebigen Quantum, jedoch nur aus einem frisch gefüllten Gemäße auf das Spezielle zu trinken. Hier sind auch Steigerungen möglich wie bspw. das Ganz Spezielle.

Bierzeremonien

Bierduell von Georg Mühlberg (1863–1925)

Als Bierzeremonien werden Bierskandale, auch Bierjungen, bezeichnet und unterliegen einer detaillierten Handhabung.

ADB § 42: „Wer einem Kneipteilnehmer einen Bierjungen aufbrummt, hat innerhalb von fünf Bierminuten einen Unparteiischen zu benennen und durch das Präsidium verkünden zu lassen, wonach innerhalb weiterer fünf Bierminuten der Bierjunge steigen muß. Der geforderte hat zum Zeichen, dass er den Bierjungen annimmt, "hängt" zu sagen; tut er dies nicht, fährt er nach dreimaligem Treten in den BV.“

Des Weiteren gibt es das Biergericht. Dies kommt zur Anwendung, falls jemandem ein Unrecht auf einer Kneipe widerfahren ist.

Feierliche Kneipzeremonien

In den Bereich der Feierliche Kneipzeremonien fällt die höchste studentische Ehrung, die einer Person oder Sache erwiesen werden kann, der Salamander (Ritual). Eine weitere Zeremonie, die von Verbindung zu Verbindung unterschiedlich gehandhabt wird, ist der Landesvater (Studentenverbindung).

Kritik am Bier-Comment

Der häufig zitierte Paragraph des Allgemeinen Deutschen Bierkomment ist der § 11: „Es wird fortgesoffen“. Diese gewisse Spaßhaftigkeit wird von Kritikern derart ausgelegt, dass Kneipen vordergründige und extreme Trinkveranstaltungen wären und dem Alkoholismus starken Vorschub geleistet werde. Verteidiger des Bier-Comments sehen in der Kritik eine Unterschätzung des geistigern Charakters eines Kommerses oder einer Kneipe und der Sinn des Bier-Comment bestehe gerade darin, durch die Regularien des Bier-Comments eine gewisse Disziplin und Ordnung herbeiführen. In jüngerer Zeit haben einige Verbindungen den umstrittenen Paragraphen indes entfernt.[1]

Literatur

  • Adolf Bingel: Untersuchungen über den Einfluss des Biertrinkens und Fechtens auf das Herz junger Leute. Münchener Medizinische Wochenschrift 2/54, 1907
  • Michael Foshag und Jochen Scheld (HRSG.): Allgemeiner Deutschen Bierkomment, Morstadt-Verlag, überarbeitete Fassung
  • Robert Paschke: Corpsstudentisches Wörterbuch. In: Handbuch des Kösener Corpsstudenten. Verband Alter Corpsstudenten e.V. Band I. Würzburg 1985 (6. Aufl.), S. 321

Weblinks

Anmerkungen

  1. Beispielsweise Landsmannschaft Preußen Berlin im CC

Siehe auch


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