- Blaue Zone
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Beschilderung weist auf die Parkregelung hin (Beispiel).
Der Begriff Blaue Zone bezeichnet in Deutschland einen innerstädtischen Parkbereich in dem Parkmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge mit Hilfe einer blauen Straßenmarkierung gekennzeichnet werden. Die Aufstellung entsprechender Parkbeschilderung ist in diesem Fall nicht notwendig. Auf Flächen, die nicht mit einer blauen Markierung gekennzeichnet sind, ist das Parken nicht zulässig, es gilt das eingeschränkte Haltverbot. Parkflächen für Taxis, Lieferfahrzeuge und Behinderten- sowie Bewohnerplätze sind extra gekennzeichnet.
Die blau markierten Parkflächen sind in der Regel an Werktagen für ein bestimmtes Zeitfenster parkscheinpflichtig, zudem gilt dann eine Höchstparkdauer.
In der Schweiz sieht das Strassenverkehrsgesetz ähnliche Regelungen der Parkraumbewirtschaftung vor.
Weblinks
- Informationen zur Blauen Zone Königsallee in Düsseldorf
- Parkraumkonzept Blaue Zone in der Münchner Altstadt (PDF-Datei; 405 KB)
Verkehrszonen
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