Blick nach rechts

Blick nach rechts

Der Blick nach Rechts ist ein zweiwöchentlich erscheinender Informationsdienst über den Rechtsextremismus. Sein Anliegen ist die zeitnahe „Aufklärung über rechtsextreme Aktivitäten“ (Untertitel), die nach Ansicht der Initiatoren in den gewöhnlichen Massenmedien nicht hinreichend beachtet werden.

Inhaltsverzeichnis

Herausgeber und Autoren

Heutiger Herausgeber ist der Journalist Helmut Lölhöffel vom Institut für Information und Dokumentation e.V., Träger die Berliner Vorwärts Verlagsgesellschaft mbH, Schirmherrin ist das Präsidiumsmitglied der SPD, Ute Vogt.

Eine feste Autorenliste gibt der BNR nicht an. Freie Mitarbeiter sind verschiedene Politologen, Journalisten und Experten im Themenbereich. Darunter waren 2007:

Struktur und Angebot

Die Zeitschrift erschien von 1984 bis 2004 als gedruckte Ausgabe und erscheint seither als online-Magazin alle zwei Wochen. Diese sind für Jahresabonnenten auch als e-paper erhältlich.

Die Artikel der jeweils aktuellen Online-Ausgabe sind allgemein und kostenlos zugänglich. Sie werden mit Erscheinen der Folgeausgabe archiviert.

Die Startseite des BNR bietet eine Seitenübersicht zum Auffinden aller Unterseiten. Sie ist in vier Hauptrubriken unterteilt:

  • BNR aktuell für aktuelle Meldungen, Veranstaltungshinweise, Aktionstipps.
  • ein Archiv, das bis 1996 zurück alle Ausgaben enthält. Das Archiv und die interne Suchfunktion sind für namentlich und mit e-mail-Adresse registrierte Benutzer, die ein Jahresabonnement gekauft und dafür ein Passwort erhalten haben, kostenlos nutzbar.
  • eine Seite „Interaktiv“, auf der Abonnenten Leserbriefe lesen und schreiben, Projekte gegen Rechtsextremismus anmelden und Bekannte als Leser des BNR werben können
  • eine Seite „Aktiv“ mit einem ständig aktualisierten Veranstaltungskalender zu Aktionen, einer Liste von Initiativen und Projekten, Argumentationshilfen und Spielen gegen Rechtsextremismus.

Sofort zugängliche Unterrubriken sind unter anderen

  • „brandaktuell“ mit Hinweisen auf themenrelevante Tagesnachrichten,
  • „Meinung“ mit Leserbriefen und Kommentaren zu solchen Ereignissen,
  • „Hintergrund“ mit Hintergrundinformationen dazu,
  • eine Inhaltsangabe der jeweils aktuellen Ausgabe,
  • eine Rubrik „Abo“.

Eine interne Suchfunktion ermöglicht das Auffinden von sämtlichen Artikeln des Archivs und der aktuellen Ausgabe zu einem Suchbegriff, gestaffelt nach Relevanz. Aus Sicherheitsgründen wird das Suchergebnis sofort nach Aufruf einer Einzelseite wieder gelöscht.

Über den Abdruck von namentlich gezeichneten Leserbriefen entscheidet die BNR-Redaktion.

Kleine Anfrage

Am 28. September 2004 stellte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung bezüglich der Förderung des BNR mit Steuergeldern. Kritisiert wurde „die Vielzahl der Links“ von der Homepage auf „offenkundig linksextremistische Bewegungen, die auch in Verfassungsschutzberichten erwähnt werden“. Aufgeführt wurden zehn lokale Antifa-Gruppen oder -Bündnisse, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten und zwei Internetseiten. Bei einigen dieser genannten Gruppen wurde auf deren Einschätzung durch das Bundesamt und die Landesbehörden für Verfassungsschutz verwiesen. Dies begründete den Verdacht der Fragesteller, „dass der 'Blick nach Rechts' eine mit Steuergeldern finanzierte Plattform auch für die Verbreitung linksextremistischer Parolen unter dem Etikett der Bekämpfung des Rechtsextremismus ist.“

Die Antwort der damaligen Bundesregierung auf die Kleine Anfrage ergab, dass der BNR im Jahr 2000 mit insgesamt 56.497,75 DM aus Mitteln des Bundesinnenministeriums gefördert worden war. Die Eigentumsfrage habe dabei keine Rolle gespielt. Das „Anliegen des ‚bnr’, über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe der rechtsextremistischen Szene zu informieren und aufzuklären“, sei „unterstützenswert“. Die Bundesregierung stellte zudem klar: „Dem Impressum des ‚bnr’ ist zu entnehmen, dass sich der ‚bnr’ Inhalte von Internetseiten dritter Anbieter, auf die von seinen Seiten aus verlinkt wird, nicht zueigen macht. Zusätzlich fordert der ‚bnr’ seine Nutzer auf, ihn auf fehlerhafte oder rechtswidrige bzw. veränderte Inhalte solcher Internetseiten Dritter hinzuweisen.[1] Die beanstandeten Links waren bereits von der Homepage gelöscht worden.[2]

Siehe auch

Einzelbelege

  1. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Deutscher Bundestag Drucksache 15/4010
  2. Kleine Anfrage Deutscher Bundestag Drucksache 15/3875

Weblinks


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