- BuchPrG
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Basisdaten Titel: Gesetz über die Preisbindung für Bücher Kurztitel: Buchpreisbindungsgesetz Abkürzung: BuchPrG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Wirtschaftsrecht FNA: 703-6 Datum des Gesetzes: 2. September 2002 (BGBl. I S. 3448) Inkrafttreten am: 1. Oktober 2002 Letzte Änderung durch: 14. Juli 2006 (BGBl. I S. 1530) Inkrafttreten der
letzten Änderung:15. Juli 2006 Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Das Gesetz über die Preisbindung für Bücher bestimmt, dass in Deutschland Bücher der Buchpreisbindung unterliegen. Mit der Einführung des Gesetzes sollte die Buchpreisbindung, die bisher über den Sammelrevers in Verbindung mit der Ausnahmeregelung des § 15 GWB gesichert war, geschützt werden, nachdem der Sammelrevers nicht mit dem Europarecht vereinbar war.
Um die europarechtliche Unbedenklichkeit zu schaffen, nimmt § 4 (1) grenzüberschreitenden Buchhandel von der Buchpreisbindung aus. Durch die Preisbindung von Reimporten (§ 4) wird die Buchpreisbindung jedoch wirksam erzwungen.
Die Buchpreisbindung verpflichtet alle Verleger und Importeure, einen festen Buchpreis festzulegen (§ 5). Selbst Verleger, die eine freie Marktpreisbildung ihrer Bücher wünschen, unterliegen der Verpflichtung. Die Buchpreisbindung beträgt mindestens 18 Monate.
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