- Bundesmantelvertrag
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Die Bundesmantelverträge (Bundesmantelvertrag Ärzte und Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassen) regeln als allgemeiner Inhalt der Gesamtverträge die vertragsärztliche Versorgung. Vertragspartner sind
- beim Bundesmantelvertrag Ärzte die Kassenärztliche Bundesvereinigung einerseits und die Verbände der Primärkassen (AOK, BKK, IKK, LKK und Knappschaft) andererseits,
- beim Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassen die Kassenärztliche Bundesvereinigung einerseits und die Verbände der Ersatzkassen andererseits.
Der Geltungsbereich der Bundesmantelverträge erstreckt sich auf den Geltungsbereich des SGB V. Sie regeln unterhalb des SGB V die Rechte und Pflichten der Vertragsärzte, was z. B. die Regularien bei Arzneiverordungen, Überweisung zu anderen Ärzten, Krankenhauseinweisungen usw. betrifft.
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