- Medizinrecht (Deutschland)
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Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der (schuldrechtlichen) Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten.
Dieses Rechtsgebiet erstreckt sich nicht nur auf das allgemeinere Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient, sondern umfasst neben dem Recht der Honorierung von Privatpatienten (Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ) auch arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht (Sozialgesetzbuch, vor allem SGB V mit Kassenzulassung, Honorierung für Allgemeinpatienten und Details), aus dem allgemeinen Berufsrecht (Approbationsordnung, ärztliche Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammer), zum kollegialen und rechtlichen Verhältnis zwischen Ärzten (Arztwerberecht, ärztliches Gesellschaftsrecht, Recht der Praxisübertragung) sowie spezielle Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs wie etwa die Röntgenverordnung.
Im weiteren Sinne kann zu dem Gebiet des Medizinrechts auch das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken und das Pharmarecht gezählt werden. Dieser Bereich, der einen öffentlich-rechtlichen Schwerpunkt aufweist, wird häufig auch Gesundheitsrecht genannt.
2004 wurde in Deutschland die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht eingeführt.
Im März 2006 wurde in Berlin das Deutsche Institut für Gesundheitsrecht (DIGR) gegründet:
- „als Kompetenzzentrum im Wertesystem der Gesundheitsverfassung“ „zum Wohl der Patienten und für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem“.
- „Das DIGR versteht sich als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, die durch einen marktwirtschaftlichen und liberalen Denkansatz geprägt ist.“
- „Sein Ziel ist ein freies, faires und partnerschaftliches Gesundheitswesen. Zur Erreichung dieses Ziels engagiert sich das DIGR in den Bereichen Forschung, Lehre, Beratung und Nachwuchsförderung.“
Die Wissenschaftliche Leitung hat Helge Sodan inne.[1]
Siehe auch
Literatur
- Erwin Deutsch, Andreas Spickhoff: Medizinrecht. Arztrecht, Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht und Transfusionsrecht, 6. Aufl. Springer, Berlin 2008, ISBN 978-3-540-72467-4
- Adolf Laufs, Bernd-Rüdiger Kern: Handbuch des Arztrechts, 4. Auflage, Verlag C.H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-58771-9
- Adolf Laufs, Christian Katzenmeier, Volker Lipp: Arztrecht, 6. Auflage, Verlag C.H. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-44842-3
- Spickhoff: Medizinrecht. Kommentar, 1. Auflage, München 2011, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-59382-6
- Spickhoff, Andreas: Die Entwicklung des Arztrechts 2010/2011 (im Anschluss an den Vorgängeraufsatz von Spickhoff in der NJW 2010, 1718; ergänzt durch den Bericht von Kingreen zum Gesundheitsrecht, NJW 2010, 3408), NJW 23/2011, 1651
- Quaas, Zuck: Medizinrecht, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-55382-0
Einzelnachweise
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