Abberufung

Abberufung

Abberufung bezeichnet die vorzeitige Rückberufung von Amt oder Auftrag, so den Rückruf von diplomatischer Mission, von einem politischen Amt oder von einem gesellschaftlichen Amt.

Inhaltsverzeichnis

Diplomatie

Die Abberufung eines Gesandten vollzogen mit Überreichung des Abberufungsschreibens an das fremde Staatsoberhaupt bedeutet, falls nicht die Person des Gesandten betreffend (Persona ingrata), den Abbruch der diplomatischen Beziehungen.

Politik

Das Volksrecht Abberufung erlaubt in verschiedenen Ländern und deren Bundesstaaten mittels Unterschriftensammlung sowie gegebenenfalls einer folgenden Volksabstimmung ein politisches Gremium oder Einzelpersonen vor Ablauf der Mandatsperiode von ihrem Amt zu entheben. Die Abberufung kann so zu Neuwahlen der Legislative (bspw. eines Parlaments), der Exekutive (bspw. eines Stadtpräsidenten) oder der Judikative (bspw. eines einzelnen Richters) führen.

Situation in der Schweiz

In den Schweizer Kantonen Bern, Uri, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Tessin erlaubt dieses Volksrecht, mittels Sammlung einer bestimmten Anzahl Unterschriften die vorgezogene Neuwahl der Kantonsregierung zu erzwingen.

In denselben Kantonen mit Ausnahme des Tessins kann überdies auch die Abberufung des Kantonsparlaments vor Ablauf der Legislaturperiode verlangt werden.

Auf kommunaler Ebene gibt es die vorzeitige Abberufung der Gemeindeexekutive in den Kantonen Uri (Quorum: mindestens 10 % der Stimmberechtigten) und Tessin (Quorum: mindestens 30 % der Stimmberechtigten).

Das Abberufungsrecht war eine klassische Forderung der Demokratischen Bewegung des 19. Jahrhunderts und dementsprechend früher weiter verbreitet. Die mit vier Jahren relativ kurze Amtszeit der Behörden einerseits und der zeitliche und organisatorische Aufwand für das Sammeln der Unterschriften bis hin zum Termin der Volksabstimmung anderseits stehen freilich der Ausübung dieses Volksrecht eher entgegen; es ist denn auch nur sehr selten angewandt worden. Anlässlich von Verfassungsrevisionen wurde es deshalb in jüngerer Zeit in den Kantonen Luzern, Kanton Basel-Landschaft und Aargau wieder aus dem kantonalen Staatsrecht gestrichen.

Zu weiteren Einzelheiten siehe die Artikel Kantonsregierung und Kantonsparlament.

Gesellschaftsrecht

Der Terminus Abberufung findet vor allem auch im Gesellschaftsrecht Verwendung: Eine Abberufung beendet hier die Stellung innerhalb eines rechtlichen Organs eines Vorstandsmitgliedes, wie beispielsweise eines Vereinsvorstands oder eines Geschäftsführers und hat rechtlich gegenüber dem Handelsregister zu erfolgen. Durch die sogenannte Abberufungsfreiheit sind oft keine Fristen zu beachten und es ist vielfach auch keine Begründung erforderlich.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Abberufung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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