- Butterfahrt
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Als Butterfahrt bezeichnete man (seit ca. 1970) eine Einkaufsfahrt auf einem Ausflugschiff, die über die auf See gelegene Zollgrenze von Deutschland hinausführte. Der kurzzeitige Aufenthalt im Ausland ermöglichte es, zahlreiche Artikel billiger einzukaufen und abgabenfrei nach Deutschland einzuführen. Dazu gehörte vor allem die in Dänemark damals weit preiswertere Butter, von der diese Unternehmungen den Namen erhielten. Auch Tabak, Spirituosen und Parfüm wurden gern gekauft.
Am 7. Juli 1981 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Abgabenfreiheit auf den sogenannten „Butterschiffen“, die auf Nordsee und Ostsee verkehren, mit dem EG-Recht für unvereinbar.
Auf politischen Druck seitens der deutschen Wirtschaft wurden erschwerende Bestimmungen erlassen, so etwa, dass vor der Freigabe des zollfreien Einkaufs das Schiff im (Zoll-)Ausland anlegen musste. Dies führte zu der kuriosen Situation, dass ein deutsches "Butterschiff" den nächstgelegenen dänischen oder auch polnischen Hafen ansteuerte und dort ein Tau auswarf, welches um den Poller am Kai geschlungen und nach wenigen Sekunden wieder gelöst wurde, womit das Schiff formal angelegt hatte und zurückfahren konnte.
Da die Fahrt selbst fast zum Nulltarif bzw. für einen symbolischen Preis angeboten wurde, wurde die Fahrt gern auch als Vergnügungsreise mit zusätzlichem Nutzen unternommen. Auf der Ostsee waren Butterfahrten bis zum Ende der 1990er Jahre aus fast allen Häfen üblich. Später wurden auch Butterfahrten per Bus in die Niederlande und nach Polen organisiert.
Seit dem 1. Juli 1999 sind derartige Fahrten in der EU nicht mehr zulässig.
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